Kultur und Tourismus entwickeln sich mit ihrer eigenen Dynamik, sind dabei aber immer stärker miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig. Das neue kantonale Tourismusgesetz will die Zusammenarbeit und die Synergien zwischen dem Kultursektor (insbesondere Kulturerbe) und dem Tourismus stärken. Es gilt darum, die Strategien und Bedürfnisse aller Beteiligten zu definieren, um gemeinsame Angebote zu entwickeln. Im September 2022 haben das Amt für Kultur (KA) und der Freiburger Tourismusverband (FTV) ein Kultur & Tourismus-Treffen organisiert, um eine Bestandesaufnahme der Situation im Kanton Freiburg vorzunehmen und mögliche Partner für das Thema zu sensibilisieren.
Um es den verschiedenen Akteuren zu ermöglichen, die Verbindung zwischen Kultur und Tourismus neu zu denken und konkret zu festigen, lanciert das Amt für Kultur mit Unterstützung der Loterie Romande und in Zusammenarbeit mit dem FTV einen Aufruf zur Einreichung von Kulturprojekten, welche die Zusammenarbeit zwischen dem Kultur- und dem Tourismusbereich stärken. Dabei muss der Projektträger aus dem Kulturbereich (professionell oder nicht-professionell) und mindestens ein Partner einer aus dem Tourismusbereich kommen (eventuelle weitere Akteure können aus anderen Bereichen stammen). Für die Ausschreibung steht ein Gesamtbudget von 180 000 Franken zur Verfügung.
Formular: hier.
Frist für die Einreichung von Skizzen: 29. Oktober 2023.
Zweck
Die Lancierung von gemeinschaftlichen Kulturprojekten zwischen Kultur und Tourismus zu unterstützen.
Voraussetzungen und Verfahren
Entsprechend den Bedingungen und Kriterien, die in den Richtlinien festgelegt sind, müssen die eingereichten Projekte die Mehrheit der folgenden Zielsetzungen entsprechen:
- Qualitativ hochwertige Kulturprojekte mit touristischer Perspektive stärken (insbesondere Erreichen eines überregionalen, überkantonalen oder internationalen Publikums).
- Innovative Lösungen umsetzen und/oder Kompetenzen erwerben, um die Sichtbarkeit und die touristische Attraktivität des kulturellen Angebots zu verbessern.
- Dauerhafte Synergien zwischen einer oder mehreren Kulturinstitutionen und dem Tourismusbereich aufbauen oder stärken, deren Vernetzung fördern und/oder deren Kompetenzen und Ressourcen bündeln.
Einen Unterstützungsbeitrag können einzig Projekte erhalten, die
- von einer juristischen Person des Privatrechts mit Sitz im Kanton Freiburg eingereicht werden, die im kulturellen Bereich tätig ist, und
- von mehreren Akteuren, Unternehmen oder Vereinigungen ausgearbeitet werden, von denen mindestens einer im Tourismusbereich tätig sein muss.
Die Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgt in zwei Etappen:
1) Einreichen einer Projektskizze mittels des Formulars, das auf der Website des Amts für Kultur zur Verfügung steht;
2) anschliessend wird der Gesuchsteller aufgefordert, ein komplettes Gesuch einzureichen, wenn das Dossier von der Jury berücksichtigt wurde.
Gemäss den Richtlinien (Art. 2 Abs. 3) sind von dieser Unterstützung Projekte ausgeschlossen, die durch die üblichen und derzeit geltenden Förderinstrumente des Amts für Kultur finanziert werden können, einschliesslich des Programms Kultur & Schule.
Der Unterstützungsbetrag kann nicht höher als 20 000 Schweizer Franken pro Projekt sein und nicht mehr als 60% der Projektkosten umfassen. Der Betrag wird vom Staat Freiburg und der Loterie Romande gemeinsam gewährt; es ist daher nicht notwendig, ein Gesuch bei der Loterie Romande einzureichen.
Die Projekte müssen zwingend im Jahr 2024 starten und spätestens bis Ende Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Die Eingabefrist für die Projektskizzen ist der 29. Oktober 2023.
Bei Fragen steht das Amt für Kultur zur Verfügung (fribourg-culture@fr.ch).