Nach mehreren Schweizer Kantonen soll nun auch der Freiburg ein zeitgemässes Archivierungsgesetz erhalten. Der Gesetzesvorentwurf bestätigt den Status des Staatsarchivs (StAF) als kulturelle Institution und legt den Schwerpunkt auf den Archivierungsprozess öffentlicher Dokumente und deren Konservierung.
Durch die Archivierung können das Gedächtnis der Behörde und die Rechtssicherheit gewährleistet und die wichtigsten öffentlichen oder privaten Interessen gewahrt werden, zudem wird damit der Verpflichtung zur Transparenz staatlichen Handelns nachgekommen. Das kollektive Gedächtnis wird durch eine gut funktionierende Archivführung sichergestellt: Das Archivgut wird gesammelt, konserviert, verzeichnet und öffentlich zugänglich gemacht. Das ArchG definiert die Archive, ihren Geltungsbereich sowie ihre Unveräusserlichkeit und Unersitzbarkeit. Es legt die Aufgaben und die Organisation des Staatsarchivs fest, beschreibt den Archivierungsprozess (in den Institutionen und Dienststellen), erläutert die Modalitäten des Zugangs zum Archivgut sowie die Grundsätze des Schutzes vertraulicher oder sensibler Daten.
Die einst auf die Erhaltung des über Jahrhunderte hinweg überlieferten Dokumentarerbes gerichtete Archivwissenschaft ist heute eng eingebunden in den Produktionsprozess, bei dem die Behörden und Verwaltungen die Schriftstücke erstellen und verwalten. Die digitale Archivierung gehört zu den strategischen Zielsetzungen für die kommenden Jahre.
Das Staatsarchiv Freiburg
Das Staatsarchiv sammelt die Dokumente, die von den kantonalen Behörden, der Kantonsverwaltung und den öffentlichen Anstalten erstellt oder entgegengenommen werden, bewahrt diese auf, verzeichnet sie und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich. Derzeit umfasst das Archivgut 12 000 Laufmeter, wobei der Bestand jährlich durchschnittlich um 300 Laufmeter wächst. Die Gesamtheit der Bestände wird vom Bund als kulturelles Erbe von nationaler Bedeutung anerkannt. Das Staatsarchiv engagiert sich bereits stark für die Digitalisierung der Dokumente. So sind mehrere Projekte zur Digitalisierung wertvoller Archivbestände in Gang. Im Jahr 2013 empfing das Staatsarchiv über 3000 Leser und Besucher. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Archivierung wird das Staatsarchiv der Staatskanzlei angegliedert, da diese eine zentrale Rolle für die Erstellung der Dokumente des Staates innehat, wobei das Staatsarchiv seinen grundlegenden kulturellen Auftrag behält.
Der Kanton Freiburg soll ein zeitgemässes Archivierungsgesetz erhalten
Der Staatsrat schickt den Vorentwurf für das Gesetz über die Archivierung und das Staatsarchiv (ArchG) in die Vernehmlassung (www.fr.ch/vernehmlassungen).
Veröffentlicht am 07. April 2014 - 11h00
Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Letzte Änderung: 07.04.2014 - 11h00