Im Anschluss an den Bundesgerichtsentscheid vom 7. Dezember 2017, worin die Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts präzisiert und infolgedessen die Beteiligung der Eltern an den Schulkosten eingeschränkt wurde, gab die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport im September des vergangenen Jahres Vorschläge zur Änderung des Schulgesetzes und des Gesetzes über die Sonderpädagogik in die Vernehmlassung. Der Staatsrat hat nun in seiner Sitzung vom 15. Januar 2019 die dazugehörige Botschaft verabschiedet, wobei ihm die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden als roter Faden diente. Er legt somit den Gesetzesentwurf und die Botschaft dem Grossen Rat vor.
Als Folgemassnahmen des Bundesgerichtsentscheids
hat sich der Staatsrat für die Variante entschieden, bei der vorgeschlagen wird, dass der Staat die Kosten des gesamten Schulmaterials übernimmt und den Gemeinden die Finanzierung der schulischen Aktivitäten ohne Kostenbeteiligung des Staates überlässt (wobei die J+S-Bundesbeiträge und die kantonale Finanzhilfe in Ergänzung zu den J+S-Bundesbeiträgen erhalten bleiben). 91 Gemeinden und 23 Organe hiessen diesen Vorschlag gut, der für den Kanton Mehrkosten von 6,5 Millionen Franken bedeutet. Die Gemeinden finanzieren im Gegenzug sämtliche schulischen Aktivitäten, wodurch ihnen Mehrkosten in Höhe von 3,8 Millionen Franken entstehen. Dabei ist es Sache der Schulen, im Rahmen ihrer Lehrpläne zu bestimmen, was sie mit ihren Schülerinnen und Schülern unternehmen, besichtigen oder entdecken wollen: Die Gemeinden entscheiden nur über die Finanzierung. Zur Unterstützung der Gemeinden, die in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 die Kosten des Schulmaterials und der schulischen Aktivitäten ohne finanzielle Beteiligung der Eltern übernommen haben, beteiligt sich der Staat an den entsprechenden Kosten, indem er ihnen einen Pauschalbeitrag von 75 Franken pro Schüler/in und Schuljahr zahlt.
Relaisklasse auf Primarstufe
89 Gemeinden und 27 Organe haben den Vorschlag für die Schaffung einer Relaisklasse auf Primarstufe gutgeheissen. Der Staat und die Gemeinden teilen sich die Betriebskosten dieser Einrichtung. Im Sinne der Aufgabenentflechtung müssen die Gemeinden die Schülertransporte organisieren und übernehmen.
Die Änderungen am Schulgesetz betreffen noch weitere Themen:
Übernahme der Schulkosten für den Schulbesuch in einem anderen Schulkreis durch den Kanton (Motion 2016-GC-130 Antoinette De Weck / Rose-Marie Rodriguez)
Der Staatsrat schliesst sich dieser Motion an, die vom Grossen Rat angenommen worden ist und für die 83 Gemeinden und 16 Organe gestimmt haben. Da diese Schulkreiswechsel laut den Motionärinnen vom Kanton beschlossen werden ‒ die Gemeinden werden lediglich angehört ‒ und auf die kantonale Politik zur Förderung der Zweisprachigkeit sowie zur besseren Vereinbarkeit einer Sport- oder Kunstkarriere mit der Ausbildung zurückzuführen sind, trägt der Staat anteilsmässig die Lohnkosten des Lehrpersonals an den Orientierungsschulen. Pro Jahr wechseln etwa 40 Schülerinnen und Schüler den Schulkreis, was den Kanton 160 000 Franken pro Jahr kostet.
Zweisprachigkeit und Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen(Motion 2018-GC-77, Nicolas Kolly / Benjamin Gasser)
Der Staatsrat schlägt vor, die Motion abzulehnen und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung über die verrechneten Höchstbeträge im Rahmen der obligatorischen Schule (SGF 411.0.16) durch eine Unterscheidung zwischen den Gemeinden, die eine Vereinbarung mit der FOSF abgeschlossen haben, und den übrigen Gemeinden, mit denen keine Vereinbarung besteht, zu ändern. Ebenfalls geändert werden soll Artikel 2 dieser Verordnung, falls die angegebenen Beträge erhöht werden sollten.
Verbot oder Beschränkung von Softdrinks und Schokoladeriegeln in den Verkaufsautomaten und Restaurants der Sekundarstufe 1 (OS)(Motion 2016-GC-132 Nicolas Repond / Nicole Lehner-Gigon)
Die Bestimmung, die der Staatsrat vorschlägt, gilt für sämtliche obligatorischen Schulen und nicht nur für die Orientierungsschulen. Sie betrifft sowohl die Pausenverpflegung, die an den Schulen angebotene Mittagsverpflegung wie auch die aufgestellten Verkaufsautomaten. Mit dieser Bestimmung wird kein formelles Verbot von Süssgetränken und gezuckerten Lebensmitteln in Verkaufsautomaten an den Schulen eingeführt, sondern die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die von ihnen ausgewählten Anbieter werden aufgefordert, sich besonders für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler einzusetzen.
Freier Mittwochnachmittag
Der Vorschlag, für sämtliche Schülerinnen und Schüler der OS den freien Mittwochnachmittag einzuführen, wurde von 84 Gemeinden und 23 Organen abgelehnt. Mehrere konsultierte Partner finden die Idee eines freien Mittwochnachmittags an sich verlockend, aber die Hürden sind zu gross, um diesen Vorschlag so umzusetzen, dass alle zufrieden sind. Die Gegnerinnen und Gegner der Motion führten zahlreiche Argumente an wie die Verfügbarkeit der gegenwärtig überbelegten Infrastruktur (Spezialräume, Sporthallen, Schwimmbäder, Schulkantinen), die Neuorganisation der Schülertransporte und der Mittagsmahlzeiten, die zunehmende Komplexität der Unterrichtsplanung, die fehlenden alternativen Angebote am Mittwochnachmittag oder gar die Tatsache, dass die Eltern, die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Therapeutinnen und Therapeuten am Mittwochnachmittag nicht verfügbar sind. Der Staatsrat schliesst sich diesen Argumenten an.
Unterricht zu Hause
87 Gemeinden und 27 Organe haben für den Vorschlag gestimmt, dass die Bewilligung für den Unterricht zu Hause nur für ganze Schulsemester gewährt werden soll.
Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden Der Staatsrat hat das Projekt zur Aufgabenentflechtung Staat/Gemeinden (DETTEC) in sein Regierungsprogramm 2012‒2016 aufgenommen (Herausforderung 6, Punkt 6: «Stärkung der Stellung der Gemeinden als erste Ebene der kantonalen Einrichtungen»). Am 4. Juni 2013 hat er eine Projektorganisation aufgestellt, die damit beauftragt ist, die Verteilung der Aufgaben zwischen dem Staat und den Gemeinden zu überprüfen und eine neue Aufgabenteilung vorzuschlagen, bei der die Zuständigkeiten der öffentlichen Instanz übertragen werden, die sie am besten wahrnehmen kann. Dieses Projekt soll insbesondere den Gemeinden, unter Berücksichtigung ihrer Grösse und ihrer Mittel, den grösstmöglichen Spielraum bei Entscheiden mit örtlicher Tragweite garantieren. Der Steuerungsausschuss der DETTEC hat drei Ziele für das Projekt festgelegt:
Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) ist für das Projekt DETTEC zuständig. |