Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport verfolgt die vom Staatsrat gewünschte Strategie der Förderung des professionellen künstlerischen Schaffens weiter und verstärkt die Förderung der bildenden Künste mit zwei neuen Förderinstrumenten.
Stipendium für das Schaffen im Bereich der bildenden Künste
Das Stipendium für das Schaffen im Bereich der bildenden Künste soll zur Unterstützung von professionellen Kunstschaffenden dienen, die im Kanton Freiburg wohnhaft und tätig sind und ein Schaffensprojekt in den bildenden Künsten (mit Ausnahme des Films und der Architektur) erarbeiten und realisieren möchten. Das Stipendium kann einer professionellen Künstlerin, einem professionellen Künstler oder einer Gruppe von professionellen Künstlerinnen und Künstlern vergeben werden. Damit soll im Rahmen der Zeitspanne, die in der einmal jährlich stattfindenden Ausschreibung festgelegt ist, während mindestens drei Monaten ein ambitioniertes, neuartiges und persönliches künstlerisches Schaffensprojekt realisiert werden. Das Projekt soll später an einer Ausstellung oder öffentlichen Präsentation vorgestellt werden. Das Stipendium beträgt höchstens 15 000 Franken. Die Bewerbungen werden von einer Fachjury geprüft. In diesem Jahr findet die Ausschreibung für Projekte, die im Jahr 2020 realisiert werden sollen, zwischen dem 1. Juni und dem 31. August statt.
Unterstützung für die Produktion von Ausstellungen, die den bildenden Künsten gewidmet sind
Dieses Förderinstrument dient zur Unterstützung der Produktion von Ausstellungen, die dem professionellen zeitgenössischen Kunstschaffen im Bereich der bildenden Künste (mit Ausnahme des Films und der Architektur) gewidmet sind, um dieses im Kanton Freiburg, in der Schweiz und im Ausland besser bekannt zu machen und zu verbreiten. Der Unterstützungsbetrag ist für einen Ausstellungsproduzenten wie etwa einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung bestimmt. Der Ausstellungsproduzent muss von den lokalen Behörden finanziell unterstützt werden und der Eintritt der Ausstellung muss kostenpflichtig sein. Das Gesuch ist mindestens drei Monate vor der Eröffnung (Vernissage) der Ausstellung einzureichen.