Das von einem Projektausschuss erarbeitete Kulturkonzept legt Grundsätze, strategische Ausrichtungen und Handlungsmassnahmen fest, basierend auf einer breit angelegten Konsultation der verschiedenen beteiligten Partner, d. h. rund 200 Personen, die an verschiedenen Workshops und Treffen beteiligt waren. Dabei wurden die Herausforderungen, die sich in der Praxis stellen, in den Mittelpunkt der Analyse gestellt – insbesondere in Bezug auf den Zugang zur Kultur und die kulturelle Teilhabe, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit, die Komplementarität von Amateurschaffenden (Laien) und professionellen Kulturschaffenden sowie die Produktion und Verbreitung. Zu den erwähnten Grundsätzen gehören unter anderem eine bessere Koordination zwischen den Körperschaften bei der Kulturförderung, die Notwendigkeit einer stärkeren Regionalisierung der Kultur, die bessere Berücksichtigung der Honorare von Kulturschaffenden und die Steuerung der öffentlichen Finanzierung von Projekten und Einrichtungen. Um die erforderliche Budgetdisziplin zu gewährleisten, werden zwei Finanzszenarien präsentiert, von denen eines von einer Beibehaltung des heutigen Gesamtbudgets und das andere von einer Erhöhung der (para)öffentlichen Mittel ausgeht.
Dieses Konzept bereitet somit die Revision des gesetzlichen Rahmens vor und zeigt strategische Lösungswege auf, um die Vielfalt zu begünstigen und die Entwicklung und Ausstrahlung der Freiburger Kultur zu stärken. Zahlreiche Anhänge veranschaulichen die Ergebnisse der vielfältigen Diskussionen, die geführt wurden. Diese werden als Grundlage für die Ausarbeitung des Gesetzesvorentwurfs dienen. Sie können ab sofort auf der Website des Amts für Kultur eingesehen werden. Die öffentliche Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs mit der dazugehörigen Botschaft ist im Laufe des Jahres 2024 geplant.