Die Änderungen der Statuten der Universität betreffen im Wesentlichen die Einführung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung der neuen Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften, die Bestimmungen über die Aufnahme des Lehrkörpers der HEP|PH FR sowie Übergangsbestimmungen, die insbesondere die Schaffung von konstituierenden Organen der neuen Fakultät vorsehen. Der Studienbeginn an der neuen Fakultät ist auf das Herbstsemester 2025 geplant. Ab diesem Zeitpunkt werden die zukünftigen Primarschullehrerinnen und -lehrer an der Universität ausgebildet.
Für die Primarschule (1H-8H) werden die Lehrerinnen und Lehrer heute an der Pädagogischen Hochschule Freiburg (HEP|PH FR) ausgebildet, während die Lehrerinnen und Lehrer für die Sekundarstufe 1 (Orientierungsschule, 9H‒11H) und die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe 2 (Gymnasium, FMS) sowie für die Heilpädagogik an der Universität Freiburg (UniFR) ausgebildet werden. Mit der Einführung von HarmoS, der Umsetzung des kantonalen Gesetzes über die obligatorische Schule und der Lehrpläne für die West- und die Deutschschweiz (PER und Lehrplan 21), die im Kern auf einer pädagogischen Gesamtvision von der 1H bis zur 11H beruhen, ist diese Trennung nicht mehr zeitgemäss.
Daher hat der Staatsrat im Juni 2021 beschlossen, die Ausbildung der Primarlehrpersonen unter dem institutionellen Dach der Universität Freiburg zusammenzuführen. Zu diesem Zweck hat der Grosse Rat am 29. Juni 2023 die Änderungen des Gesetzes über die Universität (UniG) sowie die Aufhebung des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFG) verabschiedet.
Informationen für (zukünftige) Studierende
Die aktuellen Aufnahmebedingungen der HEP|PH FR bleiben weiterhin gültig. So können Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik weiterhin zum Studiengang «Lehrperson für die Primarstufe» zugelassen werden. Zudem werden alle Fächer des Studienplans (einschliesslich Musik, Technisches Gestalten usw.) weiterhin Teil des Ausbildungsprogramms sein, und die praktischen Aspekte der Ausbildung (Praktika usw.) werden gemäss den Regeln der EDK beibehalten. Die künftige Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften wird die gleichen Abschlüsse vergeben, die derzeit von der HEP|PH FR verliehen werden, d.h. Bachelorabschlüsse für den Unterricht auf der Primarstufe.