Nach der Annahme einer Motion durch den Grossen Rat im September 2020 wurden den Eltern der Schülerinnen und Schüler, die die obligatorische Schule besuchen, ab dem Schuljahrjahresbeginn 2022/23 vier zusätzliche schulfreie Halbtage zur Verfügung gestellt. Eine erste Evaluation wurde im Juli 2023 von den Ämtern für obligatorischen Unterricht anhand eines Fragebogens zu Qualitätsaspekten durchgeführt, der den Schuldirektionen zugesandt wurde: 100 von 116 Schulen haben geantwortet ‒ 77 Primarschulen und sämtliche Orientierungsschulen (23), was einer Rücklaufquote von 86% entspricht. Die gemeinsame Datenbank der Primarschulen, PRIMEO, lieferte quantitative Angaben. Dank der ISA-Datenbank konnten genaue Informationen für die deutschsprachigen Orientierungsschulen gesammelt werden. Da die französischsprachigen Orientierungsschulen noch keinen vollständigen Zugang zu dieser Datenbank haben, wurden einige quantitative Aspekte durch einen im Juli versandten FORMS-Fragebogen ergänzt.
Im Schuljahr 2022/23 wurden knapp 18'000 Gesuche um Jokertage gestellt. Während 10% der Jokertage völlig isoliert bezogen werden, werden 90% der Jokertage kurz vor oder kurz nach einer freien Periode (Vorziehen oder Verlängern von Ferien oder Feiertagen) genutzt. Auch wenn vier halbe Tage zur Verfügung stehen, werden die Jokertage mehrheitlich als ganzer Tag und nicht als Halbtag bezogen. So beziehen sich 80% der Gesuche auf einen Tag, 10% auf zwei Tage und 10% auf einzelne Halbtage.
Es bestehen Unterschiede zwischen der Primar- und der Orientierungsschulstufe sowie zwischen den Sprachregionen. Der Prozentsatz der Nutzung von Jokertagen beläuft sich an den deutschsprachigen Primarschulen auf etwa 17% und an den französischsprachigen Primarschulen auf 9%. An den Orientierungsschulen liegt er auf der deutschsprachigen Seite bei annähernd 41% und im französischsprachigen Kantonsteil bei etwa 22%. Dieser Unterschied zwischen den Sprachregionen ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die meisten deutschsprachigen Kantone die Jokertage bereits seit mehreren Jahren kennen.
Die Mehrheit der Schuldirektionen schätzt den durch die Einführung der Jokertage entstehenden Arbeitsaufwand als gering ein, da diese Aufgabe sehr häufig an die Lehrpersonen delegiert wird. Hingegen wird die Handhabung der von den Schülerinnen und Schülern versäumten Prüfungen und deren Nachholen als schwierig empfunden, insbesondere am Ende des Schuljahres. Mehrere Schuldirektionen weisen auch darauf hin, dass die Frist von einer Woche nicht immer eingehalten wird und dass die Eltern bei schlechtem Wetter die Streichung des Jokertages beantragen. Darüber hinaus wird nicht immer verstanden, wie wichtig es ist, den Stoff nachzuholen, der während der Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vermittelt wurde und für den die Eltern verantwortlich sind.
Auf der Grundlage der Rückmeldungen der Schuldirektionen werden die Ämter für obligatorischen Unterricht in Kürze einige Anpassungen vorschlagen, damit der den Eltern eingeräumte Spielraum in Bezug auf die Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schüler an der Schule das gute Schulklima und das Lernen nicht beeinträchtigen.
Mehr dazu
Nach der Annahme der Motion durch den Grossen Rat wurde das Reglement zum Schulgesetz am 14. Juni 2022 vom Staatsrat geändert. Darin werden die Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser neuen Möglichkeit präzisiert:
- Die Eltern informieren die Schule mindestens eine Woche im Voraus über den Bezug eines Jokertages.
- Jokertage können kumuliert werden; ungenutzte Jokertage können jedoch nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
- Die Jokertage können nicht am ersten Schultag des Schuljahres, bei besonderen schulischen Aktivitäten wie Schulreisen, Schullagern, Sport- und Kulturtagen und an offiziellen Prüfungstagen (kantonale, interkantonale oder internationale Prüfungen) bezogen werden; die Schuldirektion kann weitere besondere Gelegenheiten (Daten) festlegen, an denen keine Jokertage bezogen werden können.
- Die Eltern tragen die Verantwortung für die Urlaube, die sie für ihre Kinder beantragen, und sorgen dafür, dass die Unterrichtsprogramme weitergeführt werden. Auf Verlangen der Schule holen die Schülerinnen und Schüler den Stoff und die verpassten Prüfungen nach.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug von Jokertagen einschränken oder verweigern.