Zu Beginn des Schuljahres 2023/24 werden 48 521 Schülerinnen und Schüler in Freiburg zur Schule gehen, 572 mehr als im Vorjahr. Für die obligatorische Schule wurden 44,86 Klassen eröffnet – davon 14 für die 1H/2H (Kindergarten), 16,6 für die 3H‒8H (Primarschule) und 14,25 für die 9H‒11H (OS). Die durchschnittliche Klassengrösse bleibt praktisch unverändert: Sie beträgt im Kindergarten 18,5 und in der Primarschule 18,9. In der Orientierungsschule variiert die durchschnittliche Anzahl Schülerinnen und Schüler pro Klasse je nach Klassentypus, damit angepasste Lernbedingungen angeboten werden können. Eine Realklasse zählt im Schnitt 14,3 Schülerinnen und Schüler, eine Sekundarklasse 21,4 und eine Progymnasialklasse 22,6.
Für die Schulen der Sekundarstufe 2 (Kollegien, Vollzeit-Handelsmittelschule und Fachmittelschule) wurden 1,5 Klassen eröffnet.
In den Sonderschulen wurden 12 Klassen eröffnet.
Der Unterricht an den obligatorischen Schulen beginnt am Donnerstag, 24. August, mit Ausnahme der Gemeinden Kerzers, Fräschels und Ried im Seebezirk, wo sich der Schulkalender nach dem Kanton Bern richtet und somit das neue Schuljahr bereits am Montag, 21. August startet. Für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen (Kollegien, Handelsmittelschulen und Fachmittelschulen) beginnt der Unterricht ebenfalls am Donnerstag, 24. August, ausser am Interkantonalen Gymnasium der Region Broye (GYB), wo der Beginn in geraden Jahren mit jenem im Kanton Waadt abgestimmt wird (Schulbeginn am 23. August).
Klapp für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern
Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde die App Klapp als kantonale Kommunikationslösung ausgewählt. Die App wird ab dem neuen Schuljahr in den Schulen flächendeckend eingeführt. Sie ist sehr benutzerfreundlich und wird bereits von über 30 Schulen im Kanton genutzt. Klapp ist für die Eltern kostenlos. Sie wird zwar stark gefördert, um den Austausch mit den Eltern zu erleichtern, ihre Verwendung bleibt jedoch freiwillig. Diesbezüglich müssen sich die Schulen an die «Richtlinien über die Internetnutzung und den Gebrauch von Online-Plattformen an den Schulen» vom 18. Juli 2022 halten (insbesondere Art. 6 und 20). Andere digitale Instant-Messaging-Dienste sind nicht erlaubt. Für die Schulen wurde ein Leitfaden zur Nutzung und für bewährte Praktiken erstellt. Wer die App Klapp benutzen will, erarbeitet ein Dokument, in dem unter anderem die Nutzungsregeln für die Eltern erläutert werden.
Weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit an den obligatorischen Schulen
Am 1. September 2023 werden 73 Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter (53 französischsprachige + 20 deutschsprachige) an den Schulen der obligatorischen Schulzeit des Kantons tätig sein. Denn seit Anfang 2022 wurden 50 Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter (39 französischsprachige + 11 deutschsprachige) eingestellt. Aus Sicht der Schuldirektionen und der Lehrkräfte wird die Einführung von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern als sehr zufriedenstellend beurteilt: Deren Einsatz bringt einen echten Mehrwert für die Analyse und die psychosoziale Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsproblemen und/oder sozialen Problemen. Die grösste Herausforderung bei der Einführung von Schulsozialarbeiterinnen und ‑arbeitern an den Schulen besteht darin, ihre Massnahmen mit denen der Fachleute, die an den Schulen für die Schülerinnen und Schüler arbeiten, gut zu koordinieren.
Nachhaltige Entwicklung: Einbezug der digitalen Dimension
Eine Gemeinschaft mit 8 Milliarden Individuen zu organisieren und so zu gestalten, dass alle in der Gegenwart und in der Zukunft ein erfülltes Leben führen können, ist eine grosse Herausforderung. Die BKAD ist sich der Verantwortung bewusst, welche die Schulen diesbezüglich haben und wie wichtig insbesondere die Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung ist. In den Schulen laufen bereits verschiedene Massnahmen. In Zusammenhang mit dem kantonalen Klimaplan organisiert eine zweisprachige Arbeitsgruppe eine kantonale Klimawoche für die obligatorischen Schulen. Diese wird vom 13. bis 17. Mai 2024 stattfinden. Darüber hinaus hat die BKAD das kantonale Koordinationsnetzwerk beauftragt, einen Leitfaden für Schulen zu erstellen, um deren Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu unterstützen und gleichzeitig die kantonale Strategie für die digitale Bildung zu integrieren.
Digitale Bildung: eine gesellschaftliche Herausforderung
Der deutschsprachige Lehrplan ‒ seit seiner Erarbeitung ‒ wie auch der kürzlich überarbeitete französischsprachige Lehrplan integrieren die digitale Bildung in den Unterricht, den die Schülerinnen und Schüler erhalten. Das Lernen in einer Kultur der Digitalität erfordert einen materiellen und organisatorischen Rahmen für die Schulen, in denen derzeit grosse Unterschiede hinsichtlich Ausstattung und Infrastruktur bestehen. Um diesen Rahmen zu schaffen, wurde eine kantonale Strategie für die digitale Bildung an den obligatorischen Regel- und Sonderschulen (DigiBi-Strategie) erarbeitet. Die DigiBi-Strategie orientiert sich an den Inhalten und Anforderungen der Modullehrpläne digitale Bildung der Lehrpläne. Sie umfasst die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sowie pädagogische Unterstützungs- und Begleitmassnahmen im Bereich der digitalen Bildung an den obligatorischen Schulen und den sonderpädagogischen Einrichtungen. Sie regelt die Bereitstellung und Finanzierung der IT-Ausstattung in den Schulen und deren technische Unterstützung. Um das Ausstattungsniveau der Schulen zu harmonisieren und die Gefahr der Verschwendung zu vermeiden, werden Ausstattungsstandards für die einzelnen Schulstufen festgelegt und Standards für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit vorgesehen. Die Strategie wird somit dazu beitragen, die sozialen Ungleichheiten zwischen den Schülerinnen und Schülern und die digitale Kluft zwischen den Schulen des Kantons zu verringern. Die kantonale DigiBi-Strategie wird im September 2023 an einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und im Anschluss daran dem Grossen Rat überreicht.
Zusätzliche Ressourcen für die Freiburger Schulen
Es wurden 77 VZÄ für Lehrkräfte bewilligt, um die zahlreichen Klasseneröffnungen an den obligatorischen und nachobligatorischen Schulen im aktuellen Schuljahr zu bewältigen. Von diesen 77 VZÄ entfallen 14,40 VZÄ auf die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf, die eine Regelschule besuchen (integrierende Schule). Hinzu kommen weitere 33 VZÄ, mit denen die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in sonderpädagogischen Einrichtungen unterrichtet werden, verstärkt werden soll. Der Ausbau der Schulsozialarbeit an den obligatorischen Schulen wird fortgesetzt, indem zwischen Januar bis August 2024 Fachpersonen zu 16 VZÄ angestellt werden. Um der Forderung des Grossen Rates nachzukommen, dass die Primarschuldirektionen bis 2030 über dieselben Arbeitszeitressourcen verfügen müssen wie die Schuldirektionen der Orientierungsschulen, d. h. eine Aufstockung um mindestens 5 VZÄ pro Jahr für die Schuldirektionen und um 2 VZÄ für Unterrichtsentlastungen, damit die Lehrpersonen an Schulprojekten oder Arbeitsgruppen teilnehmen können, ist eine entsprechende Planung im Gange.
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