Der Entwurf des Schulkalenders für die Schuljahre 2025/26 bis 2029/30 wurde auf der Grundlage des unten stehenden gesetzlichen Rahmens erstellt und entspricht den gleichen Grundsätzen wie die Schulkalender der vergangenen Jahre. Diese Grundsätze lauten:
Schulgesetz vom 9. September 2014
Art. 18 Schuljahr
- Das administrative Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.
- Der Unterricht beginnt zwischen dem 15. August und dem 31. August.
- Das Schuljahr umfasst mindestens 38 Wochen und in der Regel 185 Schultage.
- Der Staatsrat erlässt Bestimmungen über die wöchentliche Unterrichtszeit.
Art. 19 Schulkalender
- Die Direktion erstellt den Schulkalender. Dieser ist für alle Schulkreise gültig.
- Die Direktion kann jedoch regionale Ausnahmen vorsehen, sofern dies aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist.
Grundsätze
- Harmonisierung des Schulkalenders innerhalb einer Region, aber auch zwischen den Regionen des Kantons
- 2 volle Ferienwochen im Herbst, an Weihnachten und an Ostern
- 1 Ferienwoche zur Fasnachtszeit
- Die Weihnachts-, Oster- und Fasnachtsferien sind an die Daten der entsprechenden religiösen Feiertage gebunden, die das Leben unserer Gesellschaft bestimmen, sowohl für Gläubige als auch für Nichtgläubige
- Mindestens 3 Ferienwochen im Juli und 3 im August
- Beginn des Schuljahres an einem Donnerstag, wenn möglich am letzten Donnerstag im August und ansonsten (wegen gesetzlicher Einschränkungen) am vorletzten Donnerstag im August
- Ende des Schuljahres an einem Freitag
- 1 (oder 2 für die Region Murten) ganzer schulfreier Tag, den die Gemeinden des Schulkreises frei wählen können (lokale Tradition oder Veranstaltung)
Der Entwurf des Schulkalenders für die Schuljahre 2025/26 bis 2029/30 wurde vom 3. März bis zum 10. Mai 2023 bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden in die Vernehmlassung gegeben. Die BKAD erhielt 30 Antworten über das zur Verfügung gestellte Online-Antwortformular und 6 Rückmeldungen per Post oder E-Mail, darunter die des Freiburger Gemeindeverbands.
Gemäss dem Freiburger Schulgesetz soll eine Harmonisierung des Schulkalenders innerhalb einer Region, aber auch zwischen den Regionen des Kantons angestrebt werden. Jedoch erlaubt das Schulgesetz regionale Ausnahmen, wenn diese durch besondere Umstände gerechtfertigt sind. Aus diesem Grund können die Gemeinden der Region Murten und der Region Kerzers von einem Schulkalender profitieren, der vom übrigen Kanton abweicht.
Die Variante für die Region Murten wurde berücksichtigt. Die Gemeinden der Region Kerzers, d. h. Kerzers, Fräschels und Ried bei Kerzers, haben bis zum 29. September 2023 Zeit, um der BKAD die Änderungen zu übermitteln, die sie an dem von der BKAD erstellten allgemeinen Schulkalender vornehmen möchten. Diese Änderungen werden auf der Website der BKAD veröffentlicht, sobald sie von Staatsrätin Bonvin-Sansonnens, der Direktorin der BKAD, genehmigt worden sind.
Die Schulkalender können auf der folgenden Webseite eingesehen (pdf-Format) und heruntergeladen (ics-Version) werden: Schulferien.