Die EKSD hat im vergangenen Dezember den Aufbau zweisprachiger Klassenzüge als Pilotprojekt an der Orientierungsschule Murten genehmigt. Das Projekt beruht auf Vorschlag 9a des kantonalen Konzepts für den Sprachenunterricht. Es könnte ab Schuljahresbeginn 2018/19 mit der Eröffnung einer zweisprachigen Sekundarklasse der 9H für Schülerinnen und Schüler mit guten Deutsch- und Französischkenntnissen starten, die in den zehn Gemeinden des Verbands der Orientierungsschule Region Murten wohnen und sich für dieses Angebot anmelden. Der Aufbau soll über drei Jahre erfolgen.
Das Konzept kurz zusammengefasst
Unter einem zweisprachigen Klassenzug versteht man Immersionsunterricht, der in einem Klassen-typus für die Dauer des gesamten Zyklus (9H?11H) umgesetzt wird. In einem ersten Schritt wird eine zweisprachige Sekundarklasse der 9H angeboten Diese Klasse besteht aus deutsch- und fran-zösischsprachigen Schülerinnen und Schülern, idealerweise zu gleichen Teilen. Der Eintritt in die zweisprachige Klasse basiert auf Freiwilligkeit. Für die Aufnahme in diese Klasse müssen die Schülerinnen und Schüler jedoch Deutsch und Französisch gut beherrschen, um dem Unterricht in allen Fächern problemlos folgen zu können. Auch für die Lehrpersonen ist die Teilnahme an diesem Projekt freiwillig. Sie unterrichten in ihrer jeweiligen Muttersprache und mit dem entsprechenden Lehrplan. Die Prüfungen werden in der Unterrichtssprache abgelegt. Das Konzept legt nicht fest, welches Fach in deutscher oder französischer Sprache unterrichtet werden soll, sondern es sieht vor, dass die Fächer in der festgelegten Sprache von der 9H bis 11H unterrichtet werden und es eine ausgewogene Verteilung zwischen den beiden Unterrichtssprachen braucht.
Reglementarischer Rahmen
Im reglementarischen Rahmen werden mehrere wichtige Aspekte des zweisprachigen Klassenzugs festgelegt:
- Ein zweisprachiger Klassenzug, bestehend aus Schülerinnen und Schüler der zwei Sprach-abteilungen, untersteht der administrativen Verantwortung einer einzigen Sprachabteilung, nämlich derjenigen der Klassenlehrperson.
- Die OS-Schuldirektionen beider Sprachabteilungen bestimmen gemeinsam den Klassen-typus des zweisprachigen Klassenzugs. Die Vermischung der Klassentypen ist nicht gestattet.
- Die Schülerin oder der Schüler kann jeweils am Ende des Schuljahres den zweisprachigen Klassentypus verlassen und wieder in ihre oder seine ursprüngliche Sprachabteilung zurück-kehren. Für den Klassentypus gelten die gleichen Durchlässigkeitsbestimmungen wie für die übrigen Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule.
- Die Schülerin oder der Schüler erhält das Schulzeugnis des Klassentypus und der Sprachabteilung, welcher der zweisprachige Klassenzug angehört.
- Das Pilotprojekt wird begleitet und jährlich evaluiert.
Die Stundentafel und der Lehrplan des zweisprachigen Klassenzugs
Die Stundentafel des zweisprachigen Klassenzugs umfasst 32 Lektionen in der 9H, 33 Lektionen in der 10H und 34 Lektionen in der 11H. Für Deutsch und Französisch sind jeweils 4 Lektionen pro Woche vorgesehen. Zur Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler wird zusätzlich eine Lektion L2 unterrichtet. Somit erhalten die deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler pro Woche eine 5. Lektion in Französisch und die französischsprachigen eine 5. Lektion in Deutsch. In der Stundentafel der Klasse der 9H ist vorgesehen, dass 8 Fächer zu insgesamt 16 Lektionen (Englisch, Geografie, Geschichte, Medien und Informatik, Lebenskunde, Musik und Sport) in Französisch und 4 Fächer zu insgesamt 14 Lektionen (Mathematik, Naturlehre, bildnerisches und technisches Gestalten) in Deutsch unterrichtet werden.
Finanzierung
Da keine neue Klasse eröffnet wird und die entsprechenden Lehrmittel von den betreffenden Sprachabteilungen zur Verfügung gestellt werden, entstehen durch die Einrichtung zweisprachiger Klassenzüge keine zusätzlichen Kosten für die EKSD. Der Gemeindeverband der Orientierungs-schule Region Murten hat sich bereiterklärt, die Kosten für den Unterricht der Zusatzlektion L2 in Halbklassen zu übernehmen.
Der kantonale Hintergrund
Die Förderung des Erlernens der Partnersprache ist im Gesetz über die obligatorische Schule und dem dazugehörigen Schulreglement verankert. In den Schulen des Kantons Freiburg sind bereits viele interessante Projekte zum Immersionsunterricht angelaufen. Ein zweisprachiger Klassenzug, wie ihn die OS Murten anbietet, ist ein Novum. In den kommenden Jahren sollen solche Projekte gezielt unterstützt, gefördert und weiterentwickelt werden. Die Projekte werden von den Schulen je nach Interesse sowie entsprechend der Sprachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler und der bei den Lehrkräften vorhandenen Ressourcen konzipiert.