Zu Beginn des Schuljahres 2019/20 werden 46 600 Schülerinnen und Schüler in Freiburg zur Schule gehen, 79 mehr als im Vorjahr. Für die obligatorische Schule wurden 6,5 Klassen eröffnet – 6 davon für den 1. Zyklus (Kindergarten), wohingegen in den OS 5 Klassen geschlossen wurden Bei der durchschnittlichen Klassengrösse sind kaum Schwankungen zu verzeichnen. Sie beträgt im Kindergarten 18,5 (18,4) und in der Primarschule 19,1 (19,2). An den OS variiert die durchschnittliche Klassengrösse je nach Klassentypus: Eine Realklasse zählt im Schnitt 14,8 Schülerinnen und Schüler, eine Sekundarklasse 21,8 und eine Progymnasialklasse 22,7. Für alle Klassentypen zusammengenommen umfasst eine Klasse im Schnitt 19,1 (19,2) Schülerinnen und Schüler. Bei den nachobligatorischen Schulen wurden 10,4 Klassen eröffnet.
Für die grosse Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler startet das Schuljahr am Donnerstag, 29. August. Nur die Schülerinnen und Schüler der bernnahen Gemeinden Kerzers, Ried bei Kerzers und Fräschels werden sich bereits am Montag, 26. August auf den Schulweg machen. Ausnahmsweise beginnt für die Schülerinnen und Schüler an den nachobligatorischen Schulen (Kollegien, Handelsmittelschulen und Fachmittelschulen) und am GYB der Unterricht bereits am Montag, 26. August und somit vor Unterrichtsbeginn der Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulen.
Die Einführung des Lehrplans 21 an allen deutschsprachigen Schulen
ist für die Schulen im deutschsprachigen Teil des Kantons eine einschneidende Veränderung, da der neue Lehrplan für alle drei Schulzyklen gleichzeitig in Kraft tritt. Nach den Schuldirektionen und den Schulleitungen sowie allen Lehrpersonen, die sich seit über 3 Jahren darauf vorbereiten, werden sich nun auch die Schülerinnen und Schüler mit teilweise neuen Fächern und Lehrmitteln sowie einer neuen Stundentafel vertraut machen. Parallel dazu wurden ein neues Schulzeugnis und zwei Begleit- und Beurteilungsinstrumente für den 1. Zyklus entwickelt; diese Instrumente ermöglichen es den Lehrperson unter anderem, ihre Beobachtungen sachlich festzuhalten und die Gespräche mit den Eltern vorzubereiten. Nach dem Entscheid des Grossen Rates, wonach den deutschsprachigen Schulen gestattet werden soll, bei Schülerinnen und Schülern des 1. Zyklus an den deutschsprachigen Schulen vor dem 2. Semester der 4H keinerlei Leistungsbeurteilung durchzuführen, wird das Instrument für die 3H und 4H überarbeitet: Dieses wird es den Lehrpersonen erlauben, auf der Grundlage ihrer Beobachtungen den Entwicklungsstand der überfachlichen Kompetenzen und die Erreichung der fachlichen Lernziele der Schülerin oder des Schülers einzuschätzen.
Einführung der Informatik als obligatorisches Fach am Kollegium
Wie es im teilrevidierten Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) bzw. der teilrevidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundes vorgesehen ist, wird der Kanton Freiburg den Informatikunterricht im Rahmen eines obligatorischen Faches des Lernbereichs «Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften» ab Schuljahr 2019/20 schrittweise einführen. Es sind vier Unterrichtslektionen vorgesehen, zwei im 1. und – ab dem nächsten Schuljahresbeginn – zwei im 2. Schuljahr. Der Unterricht umfasst die Grundlagen und Konzepte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie auch einen Teil Programmierung. Die Lehrpersonen, die diesen Unterricht erteilen, verfügen bereits über eine entsprechende Ausbildung oder schliessen eine solche bald ab. Zur Ergänzung der Teams wurden zwei neue Lehrpersonen angestellt. Das Pilotprojekt BYOD («Bring Your Own Device») wird an der Handelsmittelschule Gambach weiter ausgedehnt. Die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sind eingeladen, sich mit einem Computer auszustatten und ihn in die Schule mitzubringen. Damit können sie leichter auf die digitalen Ressourcen zugreifen, die in unserer heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle spielen.
Bildung ist nicht nur für junge Menschen bestimmt!
Das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (BEA) ist gemeinsam mit dem Bund an zwei Projekten beteiligt, um die Grundkompetenzen von Erwachsenen zu stärken. Mit dem Förderschwerpunkt «Grundkompetenzen am Arbeitsplatz» können die Unternehmen des Kantons von einer Unterstützung sowie diversen Hilfsmitteln profitieren, um Weiterbildungskurse zu organisieren. Mit diesen Kursen sollen die Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Alltagsmathematik und grundlegende IKT-Anwenderkompetenzen usw. der Angestellten verbessert werden, mit Bezug auf konkrete Anforderungen des Arbeitsplatzes. Die Mitarbeitenden werden so autonomer und sind fähig, sich für neue Herausforderungen fit zu halten, wie beispielsweise die Grundfunktionen eines Computers beherrschen, Arbeitsanweisungen verstehen, Arbeitsrapporte ausfüllen und Berechnungen und Umrechnungen vornehmen. Bildungsorganisationen, die interessiert sind, ein Angebot zu entwickeln, damit Erwachsene Grundkompetenzen erwerben oder erhalten können, lädt das BEA zudem ein, ein Subventionsgesuch einzureichen. https://www.fr.ch/de/bea/bildung-und-schulen/beruflicher-werdegang/erwachsenenbildung
Finanzierung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie des Schul- und Unterrichtsmaterials
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts, die an das Recht auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht erinnerte, wurde ein neuer Verteilschlüssel für die Kosten der sportlichen und kulturellen Aktivitäten sowie des Schul- und Unterrichtsmaterials gefunden. Nach dieser neuen Regelung ist vorgesehen, dass der Staat ‒ zusätzlich zu den Kosten der Lehrmittel ‒ die Kosten für das Schulmaterial übernimmt, während die Gemeinden die Kosten der an der Schule organisierten kulturellen und sportlichen Aktivitäten tragen. Sie wird zu Beginn des Schuljahres 2020/21 in Kraft treten. Um die Gemeinden bei der Bewältigung dieser unvorhergesehenen Ausgaben zu unterstützen, hat der Staat die Auszahlung von zwei Subventionsbeträgen in Höhe von 75 Franken pro Schüler/in vorgesehen. Damit soll ein Teil der Beträge, die den Eltern nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen, ausgeglichen werden, wobei der erste Subventionsbetrag für das Schuljahr 2018/19 und der zweite für das Schuljahr 2019/20 bestimmt ist. Schulische Aktivitäten, die im Ausland stattfinden, oder Aktivitäten, die ausserhalb der wöchentlichen Unterrichtslektionen auf Anmeldung hin angeboten werden, bleiben hingegen fakultativ: Die Gemeinden können für solche fakultativen Aktivitäten von den Eltern, deren Kinder dafür angemeldet sind, eine Kostenbeteiligung verlangen. Zudem können Projektwochen (Kultur- und Sportwochen) mit frei wählbaren Angeboten an den Orientierungsschulen, die während der Unterrichtszeit stattfinden, kostenpflichtige Aktivitäten umfassen, sofern die Schülerinnen und Schülern unter einer breiten Auswahl unentgeltlicher Aktivitäten wählen können. Auch hat die EKSD eine Liste der persönlichen Effekten und Ausrüstung zusammengestellt, welche die Eltern besorgen müssen.
Eine Internetplattform zur erleichterten Suche und Organisation von Stellvertretungen für Lehrpersonen
Laut einer Umfrage, welche die Unterrichtsämter bei den Schulleiterinnen und Schulleitern durchgeführt haben, ist es allgemein schwierig, Stellvertretungen zu organisieren. Für 64 % der befragten Schulleitungen ist die Besetzung von längerdauernden Stellvertretungen und für 46 % diejenige von kurzfristigen Stellvertretungen schwierig. Besonders schwierig scheint dabei die Besetzung von Stellvertretungen für die 7H–8H zu sein. Je nach Region kann die Suche nach einer Stellvertretung mit mehr Aufwand verbunden sein (insbesondere bei abgelegenen Orten wegen langer Arbeitswege). Zu Beginn eines Schuljahres bereitet die Suche nach Stellvertretungen weniger Probleme, da noch genügend Personen zur Verfügung stehen. Im Laufe des Schuljahres nimmt dieses Angebot jedoch ab und die Lage verschlechtert sich. Die Plattform, die seit Mitte Juni in Betrieb ist, wurde in den Sommermonaten rege genutzt: Von den 75 Stellvertretungsstellen, die die Schulleitungen und Schuldirektionen veröffentlicht haben, sind rund fünfzig bereits besetzt (Stand am 15. August). Die Stellvertretungsangebote werden während des gesamten Schuljahres laufend aufgeschaltet.
Zahlen unter der Lupe
7011 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 378,5 Klassen besuchen den Kindergarten. Insgesamt sind sowohl die Zahl der Schülerinnen und Schüler (174) wie auch die der Klassen (6) leicht gestiegen. 21 205 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 1112,1 Klassen besuchen die Primarschulen, das sind 37 weniger als im Vorjahr, was sich jedoch kaum auf die Zahl der Klassen (+0,5 gegenüber 2018) auswirkt. Die Orientierungsschulen zählen 11 113 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 581,25 Klassen, womit die Schülerzahl einen leichten Rückgang um 130 und die der Klassen um 5 verzeichnet. Im Kanton kommen 749 (714) Schülerinnen und Schüler in den Genuss von Integrationsmassnahmen an der Regelschule in Form von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (VM). Die zehn Sonderschulen zählen insgesamt 861 (853) Schülerinnen und Schüler.
An den Schulen der S2 (Mittelschulen) werden 270,6 (260,2) Klassen für 6288 (6212) Schülerinnen und Schüler geführt. Der gymnasiale Bildungsgang verzeichnet eine Zunahme um 195 (+96) Schülerinnen und Schüler. Bei den übrigen Bildungsgängen der S2 nehmen die Schülerzahlen hingegen ab: An der Fachmittelschule verringert sich die Schülerzahl um 25 (+118), ebenso an der Handelsmittelschule (-25 gegenüber +8 im Vorjahr); bei der Passerelle Berufsmaturität / Fachmaturität – universitäre Hochschulen wird ein Rückgang um 69 verzeichnet.
Zusammen mit der Sekundarstufe S2 sowie den neuen Stellen, die durch den im neuen Gesetz über die Sonderpädagogik vorgesehenen Transfer der Integrationsdienste «SI Fondation de la Glâne» und «Stiftung Les Buissonnets» geschaffen wurden, zählt der Lehrkörper insgesamt 3311,05 VZÄ und ist damit seit dem letzten Schuljahresbeginn um 98,03 VZÄ (77,46 VZÄ für die Integrationsdienste und 20,57 neue Stellen) gestiegen (gegenüber 41,5 VZÄ im 2018).
Pensionskassenreform und Pensionierungen
Auch wenn zu Beginn des Schuljahres alle Stellen besetzt sind, ist die Personalrekrutierung im 1. und 2. Zyklus und in geringerem Masse auch im 3. Zyklus weiterhin schwierig. Zudem ist eine Verschlechterung der Situation zu erwarten. Denn sowohl die tatsächliche als auch mögliche Anzahl Pensionierungen im Vergleich zu den potenziellen Pensionierungen sind gegenüber 2018 deutlich gestiegen. Davon betroffen ist vor allem die Primarstufe: Es werden ein Drittel (1/3) mehr Pensionierungen als 2018 gezählt, was etwa 20 zusätzliche VZÄ ausmacht.
Die erschwerte Personalrekrutierung ist in erster Linie auf strukturelle Faktoren zurückzuführen und liegt nicht an einer mangelnden Attraktivität des Berufes. So wurden im Zuge der Einführung des zweiten Kindergartenjahres im gesamten Kanton zahlreiche zusätzliche Klassen eröffnet. Ab 2015 wurden auf der Primarstufe flächendeckend Schulleiterinnen und Schulleitern eingeführt. Diese Stellen von Lehrpersonen besetzt. Überdies entscheiden sich Lehrpersonen vermehrt für eine Teilzeitarbeit. All diese Faktoren haben den Bedarf nach diplomierten Fachpersonen verstärkt. Darüber hinaus erreicht die Babyboom-Generation nun das Rentenalter. Die künftigen Pensionierungsbedingungen des Staatspersonals und der Zeitplan für ihre Umsetzung werden daher eine entscheidende Rolle spielen.
Dokumentation
Die wichtigsten Neuerungen