Für die Jahre 2015 bis 2017 vergibt der Staatsrat acht Mehrjahres-Schaffensbeiträge, die sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag von 1 995 000 Franken belaufen (5 985 000 Franken für die drei Jahre).
In den Jahren 2012 bis 2014 haben das Amt für Kultur und die Kommission für kulturelle Angelegenheiten die Arbeit der begünstigten Kulturschaffenden und Kulturträger mitverfolgt und regelmässig beurteilt. Zudem haben unabhängige Fachleute die künstlerische Tätigkeit der professionellen Kulturschaffenden bewertet. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der künstlerischen Projekte für die Jahre 2015 bis 2017 beschloss der Staatsrat, sieben Mehrjahres-Schaffensbeiträge für weitere drei Jahre zu erneuern.
Zudem wird ab 2015 neu das Freiburger Kammerorchester (FKO) unter die Begünstigten aufgenommen. Das 2008 auf Anregung des Staatsrats geschaffene Kammerorchester hat bisher punktuelle Schaffensbeiträge erhalten. Bei der Beurteilung zeigte es sich, dass das FKO nunmehr die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrjahres-Schaffensbeitrags erfüllt.
Übersicht der gewährten jährlichen Beiträge:
Die jährlichen Schaffensbeiträge für die Jahre 2015-2017 sind praktisch gleich bemessen wie in der ablaufenden Periode.
Gruppen von Kulturschaffenden:
> Théâtre des Osses, Centre dramatique fribourgeois: 1 100 000 Franken im Jahr
> Da Motus!: 130 000 Franken im Jahr
> Vokalensemble Orlando: 100 000 Franken im Jahr
Kulturträger:
> Freiburger Kammerorchester: 160 000 Franken im Jahr
> Freiburger Oper: 160 000 Franken im Jahr
> Belluard-Bollwerk International Festival: 150 000 Franken im Jahr
> Fri-Art: 95 000 Franken im Jahr
> Résidanse fribourgeoise (Espace Nuithonie): 100 000 Franken im Jahr
Mehrjahres-Schaffensbeiträge
Mit den Mehrjahres-Schaffensbeiträgen können Gruppen professioneller Kulturschaffender sowie Kulturträger ein langfristiges künstlerisches Projekt erarbeiten und umsetzen. Für die Vergabe der Mehrjahres-Schaffensbeiträge müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 13 des Reglements über die kulturellen Angelegenheiten):
> Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller weisen drei aufeinanderfolgende Jahre künstlerischer Tätigkeit im Kanton nach und üben
einen bedeutenden Teil ihrer Tätigkeit hier aus.
> Ihre Tätigkeit ist für das kulturelle Leben des Kantons von herausragender Bedeutung.
> Sie verfügen über eine ständige künstlerische und administrative Organisation.
> Die Einnahmen und die Beiträge Dritter machen mehr als die Hälfte der gesamten Jahreseinnahmen aus.
Staatsrat gewährt acht Mehrjahres-Schaffensbeiträge für die Jahre 2015 bis 2017
Der Staatsrat vergibt für die Jahre 2015 bis 2017 acht Mehrjahres-Schaffensbeiträge, die sich auf einen Gesamtbetrag von fast 6 Millionen Franken belaufen. Für sieben der acht Begünstigten wird die Finanzhilfe erneuert, wogegen der achte Schaffensbeitrag neu an das Freiburger Kammerorchester (FKO) geht. Die Mehrjahres-Schaffensbeiträge machen die Hälfte des jährlichen Kulturförderbudgets aus.
Veröffentlicht am 25. Juni 2014 - 11h00
Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten
Letzte Änderung: 25.06.2014 - 11h00