Der Unterricht kann in Form von Schulausflügen, Schulreisen, Landschulwochen, Studienreisen, Schullagern, Sport- oder Kulturtagen oder in einer andern ähnlichen Unterrichtsform durchgeführt werden. Die schulischen Aktivitäten bleiben wie bisher auf 10 Tage pro Jahr beschränkt. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an den schulischen Aktivitäten teil, ausser sie verfügen aus stichhaltigen Gründen über eine individuelle Dispens der Schuldirektion.
Dispensierte Schülerinnen und Schüler besuchen während dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse ihrer Schule.
Schulreisen
Angesichts der aktuellen Lage hat die EKSD besondere Vorkehrungen für Schulreisen getroffen:
Die Schulen informieren künftig die Ämter für Unterricht über alle geplanten Reisen der Schulklassen. Die Ämter für Unterricht führen für jede Reise gestützt auf die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie anderer Informationsquellen eine Beurteilung der Gefahrenlage durch. Falls sie es für nötig erachten, lassen sie eine geplante Reise unverzüglich annullieren. Wird an der Auslandreise festgehalten, können die Schülerinnen und Schüler (und bei Minderjährigen deren Eltern) auf die Teilnahme an der Schulreise verzichten (die Teilnahme an Ausflüge und Lager in der Schweiz ist hingegen für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch). Da die beim Kauf einer Reise abgeschlossene Annullierungskostenversicherung im Allgemeinen Naturkatastrophen und Unruhen im Reiseland ausschliesst, müssen die Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern sowie die Lehrpersonen darüber in Kenntnis sein, dass die Kosten ihnen in der Regel nicht rückerstattet werden, auch wenn die Ämter für Unterricht die Annullierung der Reise beschliess
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Übersichtsseite mit dem Titel Schulleben und Finanzierung - Schulmaterial, kulturelle und sportliche Aktivitäten