Der Ende April eingereichte und im Juni vom Grossen Rat akzeptierte Auftrag verlangte, dass die für Führungskräfte geltende KAE-Obergrenze an den Höchstbetrag der Erwerbsausfallentschädi-gung angepasst wird. Zudem verlangte er, dass die Selbstständigerwerbenden mit einem Einkommen von unter 10 000 oder über 90 000 Franken ebenfalls Anspruch auf Entschädigung der Erwerbsausfälle erheben können, die ihnen durch die COVID-19-Krise entstanden sind. Der Grosse Rat hat dem Auftrag zugestimmt, nachdem eine vergleichbare Massnahme vom Bundesparlament abgelehnt worden war.
Heute unterbreitet der Staatsrat dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf, der es erlaubt, mit einem Betrag von höchstens 25 Millionen Franken auf die Bedürfnisse der Selbstständigerwerbenden und der Unternehmerinnen und Unternehmer einzugehen.
Falls der Gesetzgeber den Entwurf genehmigt, wird zur Umsetzung der Massnahme eine spezielle Einheit geschaffen, die unter der Aufsicht der Volkswirtschaftsdirektion (VWD) und der Wirtschaftsförderung Kanton Freiburg (WIF) steht.
Die Gesuche werden vollständig elektronisch bearbeitet, wobei dem Datenschutz besondere Beachtung geschenkt wird.
Falls der Grosse Rat an der Oktobersession das Gesetz verabschiedet, können die ersten Gesuche ab Ende Herbst gestellt werden und die ersten Auszahlungen vor Ende Jahr erfolgen.
Diese Finanzhilfe wird also die Sofortmassnahmen ergänzen, die der Staatsrat vor dem Sommer getroffen hat.