An seiner Medienkonferenz vom 16. April 2020 bestätigte der Bundesrat die Beschränkung für die Versammlungen von Personen auf höchstens 5 im öffentlichen Raum.
Der Brauch des 1. Mai, insbesondere in Form von Kinder- oder Jugendgruppen, die von Tür zu Tür gehen, ist daher nicht mit der Vorschrift, dass sich höchstens 5 Personen versammeln dürfen, vereinbar. Und selbst wenn die Gesangsgruppen sich daran hielten, widerspricht der Gang von Tür zu Tür den Regeln des Social Distancing und der Verpflichtung, den Kontakt zwischen den Menschen auf ein Minimum zu beschränken. Ganz zu schweigen von den Risiken, mit älteren und gefährdeten Menschen in Kontakt zu kommen.
Das KFO empfiehlt deshalb den Kindergruppen und Jugendvereinen nachdrücklich, an diesem 1. Mai 2020 darauf zu verzichten, in Stadtquartieren und zahlreichen Dörfern des Kantons von Tür zu Tür singen zu gehen. Auf alle Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen muss unbedingt verzichtet werden, damit es nicht zu Menschenansammlungen kommt, was gegen die Regeln des Bundesrats und des BAG verstossen würde.
Alternativen
Dagegen unterstützt das KFO Initiativen, mit denen diese Tradition trotz den Einschränkungen aus Gründen der Gesundheit am Leben erhalten wird. Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport und das Konservatorium Freiburg stellen diesen Freitag, 24. April, im Rahmen einer Medienorientierung originelle Alternativen vor.