Der 1. Zyklus dauert 4 Jahre und wird in der Regel von Schülerinnen und Schülern im Alter von 4 bis 8 Jahren besucht. Er ist die erste Stufe der Primarstufe.
In diesem Zyklus kommt das Kind zum ersten Mal mit der Schule in Kontakt. Das Ziel dieser Phase ist es, die soziale Eingliederung des Kindes zu fördern, die in der Familie erhaltene Erziehung zu ergänzen und das Kind durch verschiedene Situationen, in denen das spielerische Lernen eine wichtige Rolle spielt, mit der schulischen Arbeit vertraut zu machen.
Organisation
Die Lehrerin oder der Lehrer ist die erste Ansprechperson der Eltern. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Schulbesuch Ihres Kindes, so können Sie sich zuerst an sie oder ihn wenden.
Jede Primarschule ist einer Schuldirektorin oder einem Schuldirektor unterstellt, die oder der für die Organisation, den Betrieb sowie die administrative, pädagogische und personelle Leitung der Schule verantwortlich ist. Als Vorgesetzte der Lehrpersonen nimmt die Schuldirektion die Rolle einer Schulbehörde wahr, die eng mit der Gemeinde zusammenarbeitet.
Die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren sind die direkten Vorgesetzten der Schuldirektionen. Die Inspektoratskreise sind auf die gesamte obligatorische Schulzeit ausgerichtet, also die Schuljahre 1H bis 11H (1. bis 3. Zyklus): Somit werden die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten obligatorischen Schulzeit von ein und derselben Struktur betreut.
Lehrpläne
In den Lehrplänen ist der Bildungsauftrag an die obligatorische Schule kompetenzorientiert beschrieben. Die Lehrpläne legen die Bildungsziele für den Unterricht für alle Stufen der obligatorischen Schule fest. Sie dienen der Lehrperson als Grundlage, um die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler zu evaluieren.
Die beiden Sprachregionen des Kantons verfügen jeweils über einen eigenen Lehrplan.
- Der Westschweizer Lehrplan ‒ Plan d'études romand (PER) ‒ gilt im französischsprachigen Kantonsteil;
- Der Lehrplan 21 in Deutschfreiburg
Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons müssen die gleichen Grundansprüche erreichen.
Stundentafeln
Die Stundentafeln ergeben sich aus den Lehrplänen. Da jede Sprachregion ihren eigenen Lehrplan hat, gilt dies auch für die Stundentafeln. Diese Stundentafeln geben die Anzahl der wöchentlichen Lektionen für jedes Unterrichtsfach an. Für den Stundenplan einer bestimmten Klasse können Sie sich bei Ihrer Schule erkundigen.
Der wöchentliche Stundenplan des ersten Zyklus umfasst
- 12 bis 14 Lektionen in der 1H;
- 22 bis 24 Lektionen in der 2H;
- 24 Lektionen in der 3H;
- 26 Lektionen in der 4H.
Eine Lektion dauert etwa 50 Minuten. Diese Lektionen sind je nach dem Lehrplan der jeweiligen Sprachregion unterschiedlich auf die Fächer verteilt. Die Stundentafeln können hier eingesehen und heruntergeladen werden.
- Stundentafel deutschsprachiger Kantonsteil
- Stundentafel französischsprachiger Kantonsteil
Beurteilung
Die Beurteilung beschreibt die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler und erfasst den erreichten Stand ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie bezieht sich auf die in den Lehrplänen festgelegten Lernziele. Sie erlaubt es, die Eltern und die Schülerin oder den Schüler über die Lernfortschritte und den Lernstand zu informieren und ihre oder seine Stärken und Schwierigkeiten aufzuzeigen sowie eine Standortbestimmung im Hinblick auf Promotions- und Laufbahnentscheide durchzuführen.
Bedingt durch die zwei unterschiedlichen Lehrpläne werden im französischsprachigen Kantonsteil ab der 3H und im deutschsprachigen Kantonsteil ab dem 2. Semester der 4H die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anhand einer vierstufigen Einschätzungsskala beurteilt. Die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden mit Prädikaten bewertet. Das Prädikat «Lernziele erreicht» steht für genügende Leistungen.
Massgebend für den Übertritt von einem Schuljahr ins nächste oder von einem Zyklus in den nächsten sind die schulische Arbeit, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das Alter der Schülerin oder des Schülers. Stellt eine Lehrperson bei einer Schülerin oder einem Schüler Schwierigkeiten fest, schlägt sie verschiedene Unterstützungsmassnahmen vor. Reichen die Unterstützungsmassnahmen nicht aus, um den Übertritt der Schülerin oder des Schülers sicherzustellen, kann ausnahmsweise ein Wiederholen des Schuljahres vorgeschlagen bzw. der Zyklus verlängert werden.
Während der obligatorischen Schulzeit kann ein Schuljahr in der Regel nur einmal, ausnahmsweise zweimal, wiederholt werden.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg.
- Erläuterungen zum Schulzeugnis 1H-11H
- Beurteilung in der obligatorischen Schule - Elterninformation
Schulzeugnis
Das Schulzeugnis ist das offizielle Dokument zur Mitteilung der schulischen Ergebnisse der Schülerin oder des Schülers. In der 1H und 2H werden im Schulzeugnis der Unterrichtsbesuch sowie die Bestätigung vermerkt, das sein Elterngespräch zum aktuellen Lern- und Entwicklungsstand auf der Grundlage des offiziellen Dokumentes "Lernen begleiten und fördern in der 1H/2H" stattgefunden hat.
In der 3H und im ersten Semester der 4H werden der Unterrichtsbesuch der Fächer gemäss Stundentafel mit "besucht" vermerkt, ebenfalls dass ein Elterngespräch stattgefunden hat. Im zweiten Semester der 4H wird angegeben, in wie weit die Lernziele in den Fächern erreicht sind.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg:
- Erläuterungen zum Schulzeugnis 1H-11H