Organisation
Die Lehrerin oder der Lehrer ist weiterhin die erste Ansprechperson der Eltern. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Schulbesuch Ihres Kindes, so können Sie sich zuerst an sie oder ihn wenden. Jede Primarschule ist einer Schuldirektorin oder einem Schuldirektor unterstellt, die oder der für die Organisation, den Betrieb sowie die administrative, pädagogische und personelle Leitung der Schule verantwortlich ist. Als Vorgesetzte der Lehrpersonen nimmt die Schuldirektion die Rolle einer Schulbehörde wahr, die eng mit der Gemeinde zusammenarbeitet.
Die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren sind die direkten Vorgesetzten der Schuldirektionen. Die Inspektoratskreise sind auf die gesamte obligatorische Schulzeit ausgerichtet, also die Schuljahre 1H bis 11H (1. bis 3. Zyklus): Somit werden die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten obligatorischen Schulzeit von ein und derselben Struktur betreut.
Lehrpläne
Die Lehrpläne beschreiben die Grundkenntnisse und Grundkompetenzen, die in den 11 obligatorischen Schuljahren vermittelt werden. Sie dienen der Lehrperson als Grundlage, um die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler zu evaluieren.
Die beiden Sprachregionen des Kantons verfügen jeweils über einen eigenen Lehrplan.
- Der Westschweizer Lehrplan ‒ Plan d'études romand (PER) ‒ gilt im französischsprachigen Kantonsteil;
- Der Lehrplan 21 in Deutschfreiburg
Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons müssen die gleichen Grundansprüche erreichen.
Stundentafeln
Die Stundentafeln ergeben sich aus den Lehrplänen. Da jede Sprachregion ihren eigenen Lehrplan hat, gilt dies auch für die Stundentafeln. Diese Stundentafeln geben die Anzahl der wöchentlichen Lektionen für jedes Unterrichtsfach an. . Für den Stundenplan einer bestimmten Klasse können Sie sich bei Ihrer Schule erkundigen.
Der wöchentliche Stundenplan des zweiten Zyklus umfasst
- 28 Lektionen von der 5H bis 8H
Eine Lektion dauert etwa 50 Minuten. Diese Lektionen sind je nach dem Lehrplan der jeweiligen Sprachregion unterschiedlich auf die Fächer verteilt. Die Stundentafeln können hier eingesehen und heruntergeladen werden.
- Stundentafel deutschsprachiger Kantonsteil
- Stundentafel französischsprachiger Kantonsteil
Beurteilung
Die Beurteilung beschreibt die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler und erfasst den erreichten Stand ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie bezieht sich auf die von den Kompetenzen des Lehrplans abgeleiteten Lernziele. Sie erlaubt es, die Eltern und die Schülerin oder den Schüler über die Lernfortschritte zu informieren und ihre oder seine Stärken und Schwierigkeiten aufzuzeigen sowie eine Standortbestimmung im Hinblick auf Promotions- und Laufbahnentscheide durchzuführen.
Die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden anhand einer vierstufigen Einschätzungsskala beurteilt und die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten mit Noten von 6 bis 3 bewertet. Die Note 4 steht für genügende Leistungen.
Massgebend für den Übertritt von einem Schuljahr ins nächste oder von einem Zyklus in den nächsten sind die schulische Arbeit, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das Alter der Schülerin oder des Schülers.
Stellt eine Lehrperson bei einer Schülerin oder einem Schüler Schwierigkeiten fest, schlägt sie verschiedene Unterstützungsmassnahmen vor. Reichen die Unterstützungsmassnahmen nicht aus, um den Übertritt der Schülerin oder des Schülers sicherzustellen, kann ausnahmsweise ein Wiederholen des Schuljahres vorgeschlagen werden, bzw. der Zyklus verlängert werden.
Während der obligatorischen Schulzeit kann ein Schuljahr in der Regal nur einmal (ausnahmsweise zweimal) wiederholt werden.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg:
- Erläuterungen zum Schulzeugnis 1H-11H
- Beurteilung in der obligatorischen Schule - Elterninformation
Schulzeugnis
Das Schulzeugnis ist das offizielle Dokument zur Mitteilung der schulischen Ergebnisse der Schülerin oder des Schülers. Für jedes Semester enthält das Schulzeugnis Angaben, inwieweit die Lernziele erreicht sind, sowie Schullaufbahnentscheide. Das Schulzeugnis wird den Eltern zweimal jährlich, jeweils am Ende eines Semesters zugestellt. Die Eltern bezeugen mit ihrer Unterschrift, dass sie die darin eingetragenen Ergebnisse zur Kenntnis genommen haben.
Im nachfolgenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg:
- Erläuterungen zum Schulzeugnis 1H-11H
Übertritt in den 3. Zyklus
Der 3. Zyklus ist in Klassentypen organisiert, in denen die Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten und ihrem Lerntempo entsprechend eingeteilt sind. Daher wird im 2. Zyklus in einem Übertrittsverfahren bestimmt, in welchem Klassentypus die pädagogische Betreuung den Kenntnissen und Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers am besten entspricht.
Bei der Zuweisung des Klassentypus für die Schülerin oder den Schüler werden folgende Indikatoren berücksichtigt:
- Empfehlung der Primarlehrperson;
- Empfehlung der Eltern sowie der Schülerin oder des Schülers;
- Noten im ersten Halbjahr der 8H;
- Ergebnisse der Zuweisungsprüfung.
Entscheid
Die Schuldirektion der Orientierungsschule entscheidet oder bestätigt die Erstzuweisung der Schülerin oder des Schülers. Stimmen die drei ersten Indikatoren überein, bestätigt die Schuldirektion die Erstzuweisung der Schülerin oder des Schülers in den entsprechenden Klassentypus. Stimmen sie nicht überein, legt die Schülerin oder der Schüler eine Zuweisungsprüfung ab (4. Indikator). Stimmen nun drei Indikatoren überein, bestätigt die Schuldirektion die Erstzuweisung. In allen anderen Fällen entscheidet die Schuldirektion nach vorgängiger Anhörung der Eltern und unter Berücksichtigung der Gesamtbeurteilung über die Erstzuweisung der Schülerin oder des Schülers. Bis zur Implementierung des Lehrplans 21 legen weiterhin alle deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler die Zuweisungsprüfung ab. Deren Ergebnisse werden jedoch nur dann berücksichtigt, wenn die ersten drei Indikatoren nicht übereinstimmen.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Übertrittsverfahren Primarschule – Orientierungsschule, und in den Richtlinien der EKSD zum Übertrittsverfahren.
Durchlässigkeit im 3. Zyklus
Die Zuweisung in den Klassentypus, der für die Schülerin oder den Schüler beim Eintritt in den 3. Zyklus am geeignetsten erscheint, hat provisorischen Charakter. Die Durchlässigkeit zwischen den Klassentypen des 3. Zyklus erlaubt es der Schülerin oder dem Schüler gemäss ihrer/seiner schulischen Ergebnisse, den Klassentypus zu wechseln.
Dokumentation
- Stundentafel 1H-11H (PDF, 1.81MB)
- Erläuterungen zum Schulzeugnis 1H-11H (PDF, 238.01k)
- Richtlinien zum Übertrittfsverfahren Primarschule - Orientierungsschule (PDF, 269.97k)
- Übertrittsverfahren Primarschule - Orientierungsschule (PDF, 727.13k)
- Handhabung Zuweisungsprüfung (PDF, 77.53k)
- Zuweisungsprüfung Referenzrahmen Deutsch (PDF, 444.04k)
- Zuweisungsprüfung Referenzrahmen Mathematik (PDF, 3.53MB)