Abschlussprüfungen
Der Kanton Freiburg verzichtet an den Freiburger Mittelschulen auf die Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen, in denen die Reglementierungen dies zulassen. So werden die gymnasiale Maturität und der Fachmittelschulausweis gestützt auf die im Laufe des Jahres erzielten Leistungen vergeben (siehe Anhang 1).
In Anwendung der Bundesbestimmungen oder der interkantonalen Bestimmungen werden die Abschlussprüfungen für die Fachmaturität, für die Ergänzungsprüfung zur Überbrückungsprüfung für die Berufsmaturität/Fachmaturität – Fachhochschule sowie für die Überbrückungsprüfung zur Pädagogischen Hochschule in Fribourg beibehalten.
Denn die verschiedenen Bildungsgänge werden in Verordnungen, Reglementen und speziellen Weisungen geregelt, die in der alleinigen oder geteilten Entscheidungskompetenz des Bundes, der EDK oder des Kantons liegen. Für den Kanton Freiburg war es wichtig, einen vollständigen Überblick über die regulatorischen Anpassungen zu haben, bevor er die Entscheide traf, die in seine Zuständigkeit fallen (siehe Anhang 2).
Promotionen
Jahreszeugnis
Alle Mittelschülerinnen und Mittelschüler werden Ende Schuljahr 2019/20 ein Jahreszeugnis erhalten. Darin berücksichtigt werden die während des Präsenzunterrichts durchgeführten Evaluationen sowie diejenigen, die während des Fernunterrichts in dem von der Direktorenkonferenz definierten Rahmen durchgeführt wurden.
Promotionsregeln
Auf einer Jahresnote wird automatisch ein ausserordentlicher Bonus von 0,5 Punkten gewährt, wenn dadurch Schülerinnen und Schüler befördert werden können oder die Wiederholung eines Schuljahres ermöglicht werden kann.
Für die Schülerinnen und Schüler der Handelsmittelschule gelten die eidgenössischen Beschlüsse beziehungsweise diejenigen, die sich auf die Berufsbildung im Kanton Freiburg beziehen.