Berufsfischerei
Die Berufsfischerei (Netzfischerei) im Kanton Freiburg wird nur im Murten- und Neuenburgersee ausgeübt.
Sportfischerei
Um im Kanton Freiburg die Sportfischerei auszuüben, muss man im Besitz von mindestens einem der folgenden Fischereipatente sein:
- Ein Kurzzeitiges Fischereipatent;
- Ein kantonales Patent für die Seen und Flüsse des Kantons Freiburg, die für die Patentfischerei geöffnet sind;
- Eine Patent für den Murtensee (interkantonales Gewässer VD und FR);
- Ein Patent für den Neuenburgersee (interkantonales Gewässer NE, VD und FR);
- Pächter eines verpachteten Fischereiloses sein;
- ein Fischereipatent für private Gewässer (Stiftung Schnorf für einen Teil des Broyekanals, Gemeinde Haut-Intyamon für die Neirivue).
SaNa (Sachkundenachweis)
Jede Person, die ein Fischereipatent für mehr als 30 Tage erwerben möchte, muss über einen Sachkundenachweis SaNa verfügen. Dieser Nachweis wird nach einer Schulung über den Tierschutz und die Fischerei ausgestellt.
Ab 2025 werden nur noch Nachweise anerkannt, die vom Schweizerischen Netzwerk Anglerausbildung ausgestellt wurden. Kantonale Übergangslösungen werden nicht mehr akzeptiert. Einige ausländische Ausweise (Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Tirol) können in den Schweizer SaNa-Ausweis umgetauscht werden, ohne dass die Erfolgskontrolle abgelegt werden muss. Dazu muss lediglich das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit einer Kopie der Karte an das Sekretariat des Netzwerks Anglerausbildung gesandt werden (25 Franken).
Kurzzeitiges Patent
Seit 2019 können kurzzeitige Fischereipatente (1 Tag oder 7 Tage) online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg bezogen werden.
Bestellen eines kurzzeitigen PatentsDas Patent kann sofort heruntergeladen und muss ausgedruckt werden, damit es den Wildhütern-Fischereiaufsehern falls nötig vorgewiesen werden kann. Ausserdem sind die elektronischen Patente vorfrankiert, sodass Fischerinnen und Fischer am Ende des Fangtages ihre Statistik kostenlos zurückschicken können.
Es ist auch möglich, über die externen Verkaufsstellen ein Tages- oder Wochenpatent zu lösen.
Kantonale Patente für Seen und Flüsse
Fischereipatente
Patent | Beschreibung |
---|---|
A (Seen und Wasserläufe) |
Tages-, Wochen-, Halbjahres- oder Jahrespatent |
B (Wasserläufe) |
Halbjahres- oder Jahrespatent |
C (Seen) |
Halbjahres- oder Jahrespatent |
D (Wasserfahrzeug) |
Zusatzpatent, berechtigt von einem Wasserfahrzeug aus zu fischen |
F (Grosser Kanal (Bibera)und Broyekanal) |
Spezialpatent nur gültig in einem Teil des Grossen Kanals und im Broyekanal |
G (Gast) |
Zusatzpatent, welches die Inhaber von Jahrespatenten A, B oder C berechtigt, einen Gast mitzunehmen |
Die Preise sind in den Anhängen 1 bis 3 des Reglements über die Ausübung der Patentfischerei aufgeführt.
Freie Fischerei für Minderjährige
Das Fischen ohne Patent ist für Minderjährige vor vollendetem 14. Altersjahr unter Einhaltung der in Artikel 11 des kantonalen Fischereigesetzes und Artikel 3 des Reglements über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetze anwendbar.
Ausstellung
Die Fischereipatente werden von allen Oberämtern der jeweiligen Bezirke ausgestellt:
- Oberamt des Saanebezirks
- Oberamt des Sensebezirks
- Oberamt des Greyerzbezirks
- Oberamt des Seebezirks
- Oberamt des Glanebezirks
- Oberamt des Broyebezirks
- Oberamt des Vivisbachbezirks
Es ist auch möglich, ein Tages- oder Wochenpatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg oder in bestimmten externen Verkaufsstellen wie Angelgeschäften oder Tourismusbüros zu erwerben.
Gesetzliche Bestimmungen
- Kantonales Gesetz über die Fischerei vom 15. Mai 1979
- Reglement über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 vom 23. November 2021
Nützliche Dokumente
Die Karte der Seen und Wasserläufe, die für die Patentfischerei geöffnet sind, ist auf dem Portal Online-Karten des Kantons Freiburg verfügbar.
Aufgrund der cPCB-Belastung einiger Freiburger Gewässer gibt es Richtlinien und Empfehlungen für die Fischerei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Zusammenhang mit der cPCB-Belastung von Fischen bezüglich der Abgabe von Fischen und des Verzehrs durch Dritte.
Blei gehört zu den Schwermetallen und verschmutzt unsere Wasserläufe. Seine intensive Verwendung beim Angeln ist ein Problem. Mit Rücksicht auf die Natur sollten Alternativen so weit wie möglich bevorzugt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Patente für den Neuenburgersee
Fischereipatente
Patent | Beschreibung |
---|---|
C (mit Schleppangel) |
Tages- oder Jahrespatent, das zur Schleppangelfischerei berechtigt |
D (ohne Schleppangel) |
Tages- oder Jahrespatent ohne Schleppangelfischerei |
Die Preise sind im Anhang 1 und 2 des Ausführungsreglements zum Konkordat aufgeführt.
Freie Fischerei
Das Fischen ohne Patent ist gemäss den in Artikel 8 des Ausführungsreglements zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2022, 2023 und 2024 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetzte anwendbar.
Ausstellung
Fischereipatente für den Neuenburgersee werden nur vom Oberamt des Broyebezirks ausgestellt. Es ist auch möglich, ein Tagespatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg zu beziehen.
Gesetzliche Bestimmungen
- Konkordat vom 19. Mai 2003 über die Fischerei im Neuenburgersee (Vereinbarung zwischen den Kantonen Neuenburg, Waadt und Freiburg)
- Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2022, 2023 und 2024 vom 6. Juli 2021
Nützliche Dokumente
Eine vereinfachte Version des Reglements in Form eines Flyers über das Fischen im Neuenburgersee ist verfügbar. Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte das Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee.
Patente für den Murtensee
Fischereipatente
Patent | Beschreibung |
---|---|
C (mit Schleppangel) | Tages- oder Jahrespatent, das zur Schleppangelfischerei berechtigt |
D (ohne Schleppangel) | Tages- oder Jahrespatent ohne Schleppangelfischerei |
Die Preise sind im Anhang 1 des Ausführungsreglements zum Konkordat aufgeführt.
Freie Fischerei
Das Fischen ohne Patent ist gemäss den in Artikel 8 des Ausführungsreglements zum Konkordat über die Fischerei im Murtensee in den Jahren 2022, 2023 und 2024 aufgeführten Bedingungen erlaubt. Personen, die die freie Fischerei ausüben, sind vom Sachkundenachweis (SaNa) befreit, der Besuch eines Ausbildungskurses wird jedoch empfohlen. Im Übrigen sind die geltenden Gesetze anwendbar.
Ausstellung
Fischereipatente für den Murtensee werden nur vom Oberamt des Seebezirks ausgestellt. Es ist auch möglich, ein Tagespatent online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg oder in bestimmten externen Verkaufsstellen zu beziehen.
Gesetzliche Bestimmungen
- Konkordat vom 19. Mai 2003 über die Fischerei im Murtensee (Vereinbarung zwischen den Kantonen Neuenburg, Waadt und Freiburg)
- Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2022, 2023 und 2024 vom 6. Juli 2021
Nützliche Dokumente
Eine vereinfachte Version des Reglements in Form eines Flyers zur Fischerei im Murtensee ist verfügbar. Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte das Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Murtensee.
Verpachtete Fischereilose
Fischereirechte
Das Recht, in einem verpachteten Los zu fischen, kann nach einem der beiden folgenden Systeme ausgeübt werden:
- das Fischereirecht steht der Pächterin oder dem Pächter und einer einzigen von ihr oder ihm bestimmten Person (Pachtteilhaber) zu, wobei jeder von Gästen begleitet werden darf, die in ihrer Anwesenheit fischen, sowie Personen, die im Haushalt der Pächterin, des Pächters und der mitpachtenden Person leben, sofern sie deren Fischereikarte auf sich tragen;
- das Fischereirecht steht der Pächterin oder dem Pächter und den von ihm bezeichneten Gastfischerinnen und Gastfischern zu. Insgesamt sechs Personen (inkl. Pächterin oder Pächter).
Pächter/in, Pachtteilhaber/in und Gastfischer/innen müssen über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie über die Einhaltung des Tierschutzes bei der Ausübung der Fischerei verfügen (SaNa-Sachkundenachweis).
Ausstellung
Ein Fischereilos ist ein versteigerter Wasserlauf, der von natürlichen Personen für einen Zeitraum von sechs Jahren gepachtet wird.
Gesetzesbestimmungen
- Kantonales Gesetz über die Fischerei vom 15. Mai 1979
- Verordnung über die Bedingungen für die Versteigerung und die Verpachtung der Fischereilose für die Jahre 2022-2027 vom 23. November 2021
Karten der Pachtlose
Fischereistatistiken
Gesetzesbestimmungen zur Fischerei
Checkliste - Die wichtigsten Regeln zum schonenden Umgang mit Fischen
- Zurückzusetzende Fische so wenig wie möglich anfassen und nur wenn unbedingt nötig aus dem Wasser hochheben.
- Spinnköder und widerhakenlose Haken sind Naturködern und Widerhaken vorzuziehen.
- Immer angepasstes Gerät verwenden, um die Drilldauer zu minimieren und Abrisse zu vermeiden.
- Angelplätze, an denen viele untermassige Fische stehen, wenn immer möglich meiden.
- Die Angelei auf kälteliebende Arten einschränken oder zeitweise ganz stoppen, wenn die Luft- und Wassertemperaturen sehr hoch sind.
Bonustipp: Der SaNa ist nicht nur eine Pflichtübung zum Patentkauf, sondern auch eine gute Grundausbildung für die Fischerei und Möglichkeit, Kontakte mit Gleichgesinnten zu knüpfen.
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Manuel Pompini
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 43
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