Am 30. Juni 2023 verabschiedete der Grosse Rat mit grosser Mehrheit das kantonale Klimagesetz (KlimG) sowie die Änderung einiger Artikel des Naturschutzgesetzes (NatG), die in den Entwurf des KlimG integriert worden waren. Nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen kein Referendumsbegehren angekündigt wurde, hat der Staatsrat das Gesetz promulgiert. Angesichts der klimatischen Herausforderungen hat er beschlossen, das Gesetz bereits auf den 1. Oktober dieses Jahres in Kraft zu setzen.
Das KlimG definiert den gesetzlichen Rahmen für die Klimapolitik des Kantons Freiburg und deren Verstärkung. Es legt klare kantonale Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen, die CO2-Sequestrierung und die Anpassung an den Klimawandel sowie spezifische Ziele für die kantonale Verwaltung fest. Die Entwicklung und Umsetzung des kantonalen Klimaplans (KKP) wird zu einer ständigen Aufgabe des Staatsrats. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die finanziellen Unterstützungen und die Zusammenarbeit zwischen Staat, Gemeinden, Unternehmen und Bevölkerung fest.
Einige Bestimmungen des Klimagesetzes werden jedoch erst mit dem Inkrafttreten des Ausführungsreglements im Herbst 2024 wirksam. Es handelt sich dabei um die Artikel über die Berücksichtigung der Klimaanliegen bei den Aufgaben und Projekten des Staats, über das Verfahren zur Änderung des kantonalen Klimaplans, über die Klimakommission und über die Subventionen.