Nach der öffentlichen Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs im September 2021 und der positiven Stellungnahmen in diesem Rahmen folgt nun die konsolidierte Fassung des Gesetzesentwurfs auf den Vernehmlassungsbericht. Der Entwurf des Klimagesetzes (KlimG) zielt darauf ab, die Klimapolitik des Kantons Freiburg zu gestalten und zu stärken. Er ermöglicht zudem die Umsetzung der Motion 2019-GC-44 «Kantonale gesetzliche Grundlage für Klima und Umwelt», die vom Grossen Rat am 25. Juni 2020 angenommen wurde. Das KlimG wirkt als Koordinierungsinstrument, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des vom Staatsrat am 14. Juni 2021 verabschiedeten Kantonalen Klimaplans (KKP) und der Klimastrategie des Kantons insgesamt sicherzustellen. Erstmals wird auf kantonaler Ebene eine spezifische Rechtsgrundlage geschaffen, die dem Klimaschutz, der angesichts der Lage dringend ist, eine rechtliche Legitimität verleiht. Der Gesetzesentwurf will den klimatischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, gerecht werden und ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen.
Die wichtigsten Vorschläge
Der Entwurf des KlimG erklärt bestimmte Elemente der Freiburger Klimastrategie für rechtlich verbindlich. Weiter werden darin klare kantonale Ziele für die Verminderung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel formuliert. So will der Kanton:
- die direkten Treibhausgasemissionen des Kantons bis 2030 halbieren und die indirekten Emissionen des Kantons reduzieren;
- bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen;
- die Resilienz des Kantonsgebiets gegenüber dem Klimawandel erhöhen;
- die Absorptionskapazität der Kohlenstoffsenken erhöhen und die Kompetenzen des Staats im Bereich der Negativemissionstechnologien (NET) ausbauen.
Die Entwicklung und Umsetzung des KKP wird zu einer ständigen Aufgabe des Staatsrats. Der Gesetzestext schreibt zudem vor, dass Klimafragen bei den Aufgaben und Tätigkeiten des Staats und der Gemeinden berücksichtigt werden müssen. Er legt den Mechanismus fest für die Finanzierung des KKP entsprechend den Herausforderungen, denen der Kanton gegenübersteht. Derzeit wird der KKP über einen vom Grossen Rat verabschiedeten Verpflichtungskredit finanziert, der sich für die Dauer der Umsetzung (5 Jahre) auf 21 Millionen Franken beläuft. Darüber hinaus können dem KKP Beträge aus dem Infrastrukturfonds zugewiesen werden. So ist im aktuellen Finanzplan eine erste Ausstattung von 25 Millionen Franken für das Klima vorgesehen.
Der Entwurf legt auch den Rahmen für die finanziellen Unterstützungen und die Zusammenarbeit zwischen Staat, Gemeinden, Unternehmen und Bevölkerung fest. Darüber hinaus wird darin der Wille des Staats unterstrichen, sich an den internationalen und nationalen Bemühungen, die Finanzströme mit den Klimazielen in Einklang zu bringen, zu beteiligen.
Die Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure ist angesichts der globalen Herausforderung des Klimawandels unerlässlich und wird daher gefördert. So soll unterstützt werden, wer sich ganz konkret für die Erreichung der gesetzten Ziele einsetzt, seien es Gemeinden, Unternehmen, Vereine, privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen oder Bürgerinnen und Bürger. Während sie finanzielle Unterstützung und technische Hilfe vom Staat erhalten, müssen alle Gemeinden die klimatischen Herausforderungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen. Weiter müssen Gemeinden mit mehr als 1500 Einwohnerinnen und Einwohnern einen Gemeindeplan mit Klimamassnahmen verabschieden. Im Rahmen dieser neuen Pflicht behalten sie ihre volle Autonomie bei der Festlegung der Massnahmen, die sie umsetzen wollen.
Laut derzeitiger Planung soll der Gesetzesentwurf bis Ende des Jahres im Grossen Rat behandelt werden.
Bericht über die Umsetzung der ersten 26 Massnahmen
Die Umsetzung der ersten 26 Massnahmen des KKP begann 2021. In einem Bericht wird unter anderem eine Bilanz ihrer Umsetzung gezogen und ein Ausblick bis 2026 gegeben. So kommt der Bericht zum Schluss, dass die Ziele der meisten Massnahmen 2021 erreicht wurden. Hieraus ergibt sich, dass die verschiedenen mit der Lancierung, der Umsetzung sowie dem Monitoring der Projekte verbundenen Prozesse gut funktionieren. Zahlreiche Akteure und Akteurinnen aus verschiedenen staatlichen Dienststellen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft haben eng an der Umsetzung mitgewirkt. Nach dieser Pilotphase sollen bis 2026 die 115 Massnahmen des KKP umgesetzt werden.