Zur Zeit leben fast 2000 Individuen in der Schweiz. Der Biber kann seinen Lebensraum durch seine Aktivitäten (z.B. Bau von Höhlen und Dämmen, Fällen von Bäumen) massgeblich verändern. Auf diese Weise begünstigt er auch andere Tier- und Pflanzenarten. Das Auftreten von Bibern ist manchmal von Konflikten mit der Landwirtschaft (Obst- und Ackerbau, Maisfelder) begleitet. Ausserdem sind Biber imstande, durch ihre Bau- und Grabtätigkeit Böschungen zu beschädigen oder Überschwemmungen zu verursachen.
Potentielle Konflikte
Der Kanton will eine langfristig überlebensfähige Biberpopulation. Die Konflikte mit der Landwirtschaft dürfen jedoch eine Toleranzgrenze nicht überschreiten. Ein kantonales Konzept wurde erarbeitet um den Biber, seinen Lebensraum und die von dieser Art verursachten Schäden zu managen.
Der Biber braucht nur einen begrenzten, wenige Meter breiten Streifen in der Nähe des Wassers, wo sich fast alle seine Aktivitäten abspielen. Einen 10 bis 20 Meter breiten Landstreifen zu belassen ist eine Präventivmassnahme, die die meisten Konflikte mit dem Biber verhindern kann.
Die Revitalisierung der Gewässer ist langfristig die effizienteste und auch die kostengünstigste Methode um zukünftige Probleme zu vermeiden. Diese Massnahme lohnt sich aus mehreren Gründen:
- weniger Überschwemmungen der Kulturfelder
- weniger Stickstoff- und Pestizidrückstände in den Gewässern
- mehr Platz für zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten, die Uferzonen als Lebensraum und Durchgangsgebiet benutzen
- mehr Erholungsraum für den Menschen
- weniger Konflikte mit dem Biber
Was tun ?
Technische Massnahmen, um Schäden vorzubeugen oder zu beheben
Alle Interventionen an einem Biberbau (Damm, Biberbau) müssen von den kantonalen Behörden bewilligt werden. Es ist daher obligatorisch, den zuständigen Wildhüter zu kontaktieren, der die der Situation entsprechend besten Massnahmen vorschlagen kann.
Nachhaltige Konfliktvermeidung
Die Revitalisierung der Gewässer und das Sicherstellen des notwendigen Gewässerraums sind die besten Mittel, um Konflikte mit dem Biber nachhaltig zu vermindern und den Gewässern genügend Platz zu gewähren, so wie es die Gewässerschutzverordnung vorsieht.
Eine Revitalisierung erlaubt es dem Gewässer, all seine Funktionen zu erfüllen und oft werden so die Konflikte gelöst. Ausserdem sollte vermieden werden, landwirtschaftlich genutzte Wege oder Strassen in einem Abstand von weniger als 10 m vom Gewässerverlauf zu bauen, um deren Einstürzen zu vermeiden
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Julien Bulliard
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 68
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