Landwirtschaftliche Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft
Andere gesetzlich vorgesehene Massnahmen sind fakultativ und beinhalten finanzielle Anreize. Das heisst, die Landwirte sind nicht gezwungen, den Weisungen zu folgen, doch werden sie finanziell entschädigt, wenn sie es tun.
- NHG Verträge gemäss NHG
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Aufwertung und Unterhalt von verbuschten Biotopen durch extensive Beweidung
In den letzten 30 Jahren sind im Kanton Freiburg beinahe 4‘000 ha Landwirtschaftsfläche sukzessive durch Verbuschung und anschliessend natürliche Wiederbewaldung verloren gegangen. Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung in Randgebieten ist der Hauptgrund dafür. Wenn Flächen mit hohem ökologischem Wert von der Nutzungsaufgabe betroffen sind, bedeutet dies einen grossen Verlust an Biodiversität.
Der Kanton Freiburg hat deshalb Projekte zur Aufwertung durch extensive Beweidung mit anpassungsfähigen und anspruchslosen Pflanzenfressern wie Ziegen und Rindvieh gestartet und wissenschaftlich begleitet. Auch individuelle Projekte auf Initiative von Landwirten sind im Kanton Freiburg durchgeführt worden.
Eine Diplomarbeit hat es nun erlaubt, eine Synthese all dieser Projekte seit Beginn der 2000er Jahre zu erstellen und ihre Nachhaltigkeit zu beurteilen. Die Arbeit zeigt auch die Erfolgsfaktoren für eine Aufwertung auf.