Betroffene Tiere lahmen und grasen typischerweise auf den Vorderknien ruhend oder liegend. Häufig folgen Abmagerung und Milchleistungsrückgang. Dieser führt zu einer schlechteren Gewichtszunahme bei Lämmern. Die Folge für Tierhalterinnen und Tierhalter sind wirtschaftliche Einbussen wie tiefere Verkaufserlöse und höhere Behandlungskosten.
Die Krankheit wird durch das weltweit verbreitete Bakterium Dichelobacter nodosus verursacht. Gemäss Schätzungen leiden in der Schweiz in jeder vierten Schafhaltung Tiere an typischen Krankheitsanzeichen der Moderhinke.
Häufig gestellte Fragen
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Derzeit ist die Moderhinkeimpfung zulässig. Sie wird jedoch ab dem 1. Juni 2024 verboten und bleibt für den gesamten Zeitraum des Bekämpfungsprogramms (mindestens 5 Jahre) verboten.
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Nein, die Verwendung von Kupfer- und Zinksulfaten ist vom Bund nicht pro forma für die Sanierung der Moderhinke zugelassen. Die Verwendung von Formaldehyd ist verboten. Die in der Schweiz für die Sanierung zugelassenen Produkte sind Repiderma spray® und Desintec IntraHoofcare®. Die Wahl des Produktes liegt in der Verantwortung des Tierhalters und kann in Absprache mit dem BGK- Berater oder dem mandatierten und bzgl. Moderhinkesanierung zusätzlich weitergebildeten Tierarzt erfolgen.
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Ziegen können asymptomatische Träger von D. nodosus sein und somit den Erfolg der Sanierung von Schafen gefährden, wenn diese beiden Arten zusammen gehalten werden. Ziegen sollten daher auch in die Sanierung (Klauenschneiden, Tupfer, Klauenbad) miteinbezogen werden. Dies ist jedoch eine Empfehlung und keine rechtliche Verpflichtung.
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Derzeit gibt es keine andere Möglichkeit, als Pools für maximal 10 Abstriche zu bilden. Die Empfindlichkeit des Tests in der Praxis hängt letztlich von der Menge an D. nodosus DNA in den gesammelten Proben ab. Aus diesem Grund wird bei einem Pool von 10 Tests risikobasiert getestet. Das bedeutet, dass der ‘Verdünnungseffekt’ durch negative Tiere so gering wie möglich gehalten werden muss.
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- Die Anzahl der Bäder war zu gering und / oder die Verweildauer im Klauenbad war zu kurz (< 10min). D. nodosus wurde noch nicht eliminiert.
- Die Erneuerung der Einstreu sowie die getroffenen Biosicherheitsmassnahmen konnten den Keim im Schafstall nicht eliminieren.
- Der Test wurde zu früh nach dem letzten Bad durchgeführt (weniger als 10 Tage).
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Während der ersten Testperiode (zwischen dem 01.10.2024 und dem 31.03.2025) dürfen negativ getestete Betriebe nur noch mit Tieren aus ebenfalls negativ getesteten Betrieben in Kontakt kommen, wenn der Status ‘seuchenfrei’ behalten werden soll. Eine Zusammenführung von Tieren aus seuchenfreien und nichtgetesteten Tieren ist während des ersten Jahres zulässig, hat allerdings zur Folge, dass fortan sämtliche Tiere als ‘nichtgetestet’ betrachtet werden.
Während dieses Zeitraums können Märkte für nicht getestete Tiere veranstaltet werden, sofern sie zeitlich und räumlich von den für seuchenfreie Tiere veranstalteten Märkten getrennt sind.
Was die Wanderherden betrifft, so dürfen Tiere aus seuchenfreien und nicht getesteten Betrieben gemischt werden. Bei ihrer Rückkehr werden sie jedoch alle als ‘noch nicht getestet’ betrachtet. Diese Tiere dürfen dann nur in nicht getesteten Betrieben gehalten oder direkt zum Schlachthof gebracht werden.
Für die erste Alpung nach Einführung des Bekämpfungsprogramms (erstes Jahr des Sanierungsprogramms) wird der Kanton die Alpen festlegen, die für nicht seuchenfreie Tiere zugänglich sind. Ausserhalb dieser vom Veterinärdienst festgelegten Alpen sind die Alpen ausschliesslich für seuchenfreie Tiere zugänglich.
Werden Schafe aus einem Betrieb positiv getestet, bleibt der Betrieb gesperrt, bis das Testergebnis negativ ist.
Ab dem 31.03.2025 sind Märkte, Ausstellungen, Alpungen und Wanderherden nur noch für Schafe aus negativ getesteten Betrieben zugänglich.
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Steinböcke und Gämsen können Moderhinke- Träger sein, aber in der Regel handelt es sich hierbei um die gutartigen D. nodosus Stämme. Das Risiko einer Moderhinke Übertragung während der Alpung auf Schafe ist somit vernachlässigbar.
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Da Ziegen Träger der malignen D. nodosus Stämme sein können, wird dringend empfohlen, Ziegen und Schafe zeitlich wie auch räumlich getrennt auszustellen. Des Weiteren sollte genauestens auf die Biosicherheit geachtet werden. Das bedeutet, dass unter der Verantwortung der Organisatoren die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um das Risiko einer Kreuzkontamination zu vermeiden (getrennte Wege für die verschiedenen Arten, getrennte Haltung, Hygienevorschriften etc.).