Die Blauzungenkrankheit wird über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 (Serotyp 3, auch BTV-3) verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung zeigen. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 wurde am 29. August 2024 bei zwei Schafen im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn festgestellt. BTV-3 breitet sich seit 2023 in Europa aus und hat nun von Norden her die Schweiz erreicht. Der Tierverkehr in der Schweiz bleibt ohne Einschränkungen möglich. Die Blauzungenkrankheit wurde 2007 erstmals in der Schweiz festgestellt. Damals war jedoch die Variante Serotyp 8 (BTV-8) in Umlauf. Zwischen 2008 und 2010 führte die Schweiz ein umfassendes Impfprogramm durch.
Massnahmen zum Schutz der Nutztierbestände
Tiere vollständig vor Mücken zu schützen, ist kaum möglich. Mückennetze und physische Barrieren können aber die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Mücken die Tiere stechen und das Virus verbreiten. Der Einsatz von Insektiziden und Repellentien kann zusätzlich helfen, die Anzahl der Mücken im Stall und in der Umgebung der Tiere zu reduzieren. Zudem wird empfohlen, stehendes Wasser zu entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.
Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit kann angewandt werden
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) importiert und angewendet werden. Der Impfstoff schützt die Tiere zwar nicht vor der Infektion, kann aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit ver-ringern. Die Impfung ist nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Die Impfung erfolgt durch die Bestandestierärzte im Auftrag der Tierhaltenden.
Medienmitteilung des BLV zur Impfung (17.10.2024)
Vektorfreie Periode
In Absprache mit dem Nationalen Zentrum für Vektorentomologie der Universität Zürich und nach Anhören der Kantone hat das BLV entschieden, eine vektorfreie Periode auszurufen. Diese dauert vom 1. Dezember bis voraussichtlich zum 31. März. Sie beschreibt eine Zeit, in der keine oder nur wenige Mücken auftreten, die als Überträger von Blauzungenviren in Frage kommen.
Weitere Informationen zur Vektorfreie Periode
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Medienstelle
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media@blv.admin.ch
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Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW
Santé animale
saav-sa@fr.ch
T +41 26 305 80 70