Am 9. Januar 2025 wurde das Vogelgrippevirus erstmals in der aktuellen Saison im Kanton Bern nachgewiesen. Betroffen war ein in der Schleuse Port beim Ausfluss des Bielersees tot aufgefundener Schwan. Zuvor war das Vogelgrippevirus bereits im Reussdelta im Kanton Uri sowie im Gebiet des Bodensees (Kantone Thurgau und Schaffhausen) bei einzelnen Wildvögeln nachgewiesen worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza angepasst. Das bestehende Beobachtungsgebiet (die Ufer des Bodensees und ein Teil des Rheins) wurde auf die Ufergebiete der grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland ausgeweitet. Alle Geflügelhaltenden sind aufgerufen, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Vogelgrippevirus im Kanton Bern nachgewiesen
Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel auftreten kann. Personen, die Geflügel halten, müssen wachsam sein und vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrem Tierarzt melden.
Veröffentlicht am 14. Januar 2025 - 14h36
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Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 14.01.2025 - 14h48