Saatkrähen sind nur bis zum 15. Februar jagdbar. Saatkrähen dürfen beim Brutgeschäft nicht gestört werden. Verschiedene Vergrämungs-Massnahmen erwiesen sich zudem als meist erfolglos: Oft zeigen sie keine Wirkung oder die Krähen gewöhnen sich schnell daran. Ausserhalb der Fortpflanzungszeit können manche Massnahmen das Problem entschärfen.
Mögliche Massnahmen:
Saatkrähen benötigen für den Nestbau fein verzweigte Äste. Durch gezielten Baumschnitt (nur ausserhalb der Brutzeit!) können geeignete Nistplätze zunichte gemacht werden.
"Krähenklatschen", die im Nistbaum aufgehängt sind und mittels eines Seils von Passanten bedient werden, sind nur bei Einzelnestern Erfolg versprechend. Anwohner fühlen sich zudem vom Lärm der Klatschen meist stärker belästigt als von den Saatkrähen.
An verschiedene Formen von Vogelscheuchen in den Bäumen gewöhnen sich die Vögel sehr schnell.
Optisches Verscheuchen mittels Ballonen oder Glitzerstreifen zeigt nur Erfolg, wenn ihre Position ständig geändert wird, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist.
Das Entfernen von begonnenen Nestern ganz zu Beginn der Brutzeit kann Erfolg zeigen, sofern die Nester zugänglich sind. Es ist aber denkbar, dass das Problem so nur verlagert wird, wenn die Saatkrähen sich anderswo ansiedeln.
Das Abspielen von Angstschreien von Saatkrähen von einem Tonträger kurz vor der Eiablage kann zum Verlassen der Nester führen, sofern die Lautsprecher nicht mehr als 20 m vom Nest entfernt sind.
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Adrian Aebischer
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 67
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