Aufträge
Die Sanima ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie erfüllt zwei unterschiedliche Gesetzesaufträge.
1. Im Rahmen der Nutztierversicherung ist die Sanima beauftragt:
- die Tiere der Rinder-, Pferde-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, die Damhirsche und Rothirsche in Gehegen, die Lamas und Alpakas, die Bienen, das Geflügel sowie Fische aus Fischzuchten entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und gemäss den Bestimmungen der Gesetzgebung zu versichern;
- vorbeugende Massnahmen zu fördern und zur Bekämpfung der Tierseuchen beizutragen;
- den lokalen Kassen eine Rückversicherung gegen das Risiko von ungeniessbarem Fleisch anzubieten.
Die obligatorische Versicherung deckt im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung:
- den Verlust von Tieren infolge von Tierseuchen und von Massnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung;
- die Kosten der Massnahmen zur Tierseuchenbekämpfung, sofern sie vom zuständigen seuchenpolizeilichen Organ angeordnet worden sind
- bei Tieren der Rindergattung deckt die Versicherung zudem den Verlust infolge von Feuer, Blitzschlag, Lawine, Erdrutsch und Überschwemmung.
2. Im Rahmen der Entsorgung tierischer Abfälle hat die Sanima folgende Befugnisse:
- sie errichtet oder mietet die Sammelstellen für tierische Abfälle und betreibt sie;
- sie gewährleistet die Entsorgung der gesammelten Abfälle und schliesst zu diesem Zweck alle erforderlichen Vereinbarungen mit den Entsorgungsbetrieben ab.
Kontakt
SANIMA - Nutztier-
versicherungsanstalt
Ch. de la Madeleine 1
CH-1763 Granges-Paccot
T +41 26 305 22 82
F +41 26 305 22 92