- Eine Sonderbewilligung muss vor der Applikation des Mittels beantragt werden, idealerweise per Telefon
- Sonderbewilligungen können auch über GELAN beantragt werden. Link dazu: agate.ch
- Nach Erhalt des Antrags prüft der Pflanzenschutzdienst, ob der Antrag bewilligt werden kann oder abgewiesen werden muss. Wird der Antrag per GELAN gestellt erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem BewirtschafterDer Entscheidwird per E-Mail bestätigt. In einigen Fällen kann eine Feldbesichtigung nötig werden.
- Schadorganismen mit Bekämpfungsschwelle: bewilligungspflichtige Mittel können nur dann bewilligt werden, wenn die Bekämpfungsschwelle erreicht ist.
Information
Kontakt: 026 305 58 00