Registrierungpflicht
Klauentiere, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel, Bienenstände und Fischhaltungen unterliegen der obligatorischen Registrierungspflicht.
Kontrolle des Tierverkehrs
Das Grundprinzip ist, dass alle Betriebe mit Nutztieren (Klauentiere, Pferde, Schafe, Ziegen, Bienen, Fische und Geflügel) bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD, www.agate.ch) registriert sein müssen. Tierhalter von Klauentieren haben für jede Tierhaltung ein Verzeichnis der vorhandenen Tiere zu führen und jedes Tier muss individuell gekennzeichnet sein.
Jede Verstellung eines Tiers von einem Betrieb zum einem anderen, von seiner Geburt an bis zur Schlachtung oder seinem Tod, muss dort registriert werden. Dies garantiert die Rückverfolgbarkeit der Bewegungen, vom Stall bis zum Tisch, und erhöht auf diese Weise das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten.
Zusätliche Informationen von dem BLV wenn sie hier klicken
Sömmerung
Bei der Sömmerung werden Tiere aus verschiedenen Betrieben zusammengebracht. Um die möglichen Gefahren für die Verbreitung von Krankheiten zu vermindern, erlassen die Kantone seuchenpolizeiliche Vorschriften zur Sömmerung. Über den externen Link "Verordnung über die Sömmerungsbedingungen" gelangen Sie direkt zum entsprechenden Text.
Mehr Informationen auf der BLV Website