Tierversuche
Jede Massnahme bei der lebende Tiere verwendet werden um Erkenntnisse zu erlangen, die nicht durch andere Mittel gewonnen werden können, wird als Tierversuch angesehen. Tierversuche müssen gerechtfertigt sein: der erwartete Nutzen für die Gesellschaft muss grösser sein als das Leiden der Tiere.
Diese Interessenabwägung ist zwar heikel, dennoch ist sie ein notwendiger Schritt.
Jeder Tierversuch untersteht der Bewilligungspflicht. Diese Bewilligung muss mit dem dafür vorgesehenen Formular durch den Antragsteller bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden. Im Kanton Freiburg ist dies das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Versuche die den benutzten Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden beifügen, sie in Angst versetzen, ihren Allgemeinzustand stark beinträchtigen oder ihre Würde in irgendeiner Weise verletzen, werden durch das Amt der kantonalen Tierversuchskommission zur Begutachtung überwiesen. Die Kommission tagt mehrmals im Jahr.
Wer Tierversuche durchführt muss über die nötigen Kenntnisse verfügen. Aus diesem Grund müssen die Forscher seit 1999 über ein spezifische Ausbildung und Weiterbildung verfügen.
Gentechnisch veränderte Tiere
Wer gentechnisch veränderte Tiere erzeugt, züchtet, hält, verwendet oder mit ihnen handelt, braucht eine kantonale Bewilligung (siehe untenstehendes Datenblatt).