Das Bundesgesetz über Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände und die entsprechende Verordnung, aber auch die Verordnung über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln: Dies sind die gesetzlichen Grundlagen, denen die Lieferung von Lebensmitteln durch Gaststätten, Caterer, Lieferanten sowie durch unabhängige Transportunternehmen und Kuriere unterliegt.
Um das Verständnis dieser Gesetze zu erleichtern und ihre korrekte Anwendung zu gewährleisten, hat das LSVW eine Richtlinie erstellt, in der die wichtigsten Verantwortlichkeiten aller Beteiligten zusammengefasst sind.
Es geht hauptsächlich darum, dass die transportierten Lebensmittel (mit Ausnahme von Getränken) warm bzw. kalt gehalten werden, dass die Rückverfolgbarkeit der an Kuriere abgegebenen Lebensmittel gewährleistet ist und dass sich insbesondere selbstständige Kuriere und Transporteure vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim LSVW anmelden müssen.
Die vollständige Richtlinie ist unten verfügbar. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das LSVW unter der Adresse: saav-cc@fr.ch