Kontrolle der Anlagen gemäss Artikel 13 LRV
Das AfU entscheidet, ob die Kontrolle auf der Basis einer Überprüfung der ordnungsgemässen Funktionsweise der Anlagen, einer Emissionserklärung oder einer Emissionsmessung stattfinden kann.
Die Messungen und Emissionskontrollen werden durchgeführt durch:
- das AfU;
- ein spezialisiertes Labor des Fachverbands Luftunion;
- das Tankstellen-Inspektorat des AGVS;
- die Inspektoren des Baustelleninspektorats Freiburg für Baustellen.
Das AfU legt das Messprogramm fest und beurteilt die Messberichte. Hält eine Anlage die Emissionsgrenzwerte nicht ein, muss sie in Konformität gebracht werden. Falls nötig, wird ein Sanierungsbeschluss erlassen.
Bilanz der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
VOC sind Vorläuferstubstanzen von Ozon undverdampfen beim Gebrauch von Substanzen, die Lösungsmittel enthalten, insbesondere Farben, Lack, Reinigungsmittel und Kosmetika. In der chemischen Industrie verdampfen grosse Mengen an VOC bei der Beschichtung und beim Bedrucken sowie wenn Lösungsmittel und Treibstoffe umgefüllt werden. Um die Emissionen zu begrenzen, erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe von 3 Franken pro kg (oder Kilogramm) VOC. Ein Unternehmen erhält die Abgabe auf VOC zurück, wenn es beweisen kann, dass sie nicht in die Atmosphäre ausgestossen worden sind. Zu diesem Zweck muss es gemäss Artikel 10 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) eine VOC-Bilanz erstellen.
Das AfU überprüft die Bilanzen der Freiburger Unternehmen, bevor es sie der Eidgenössischen Zollverwaltung weitergibt.