Die Finanzverwaltung des Staates Freiburg FinV ist ein der Finanzdirektion zugeordneter zentraler Dienst und als solcher zuständig
- für die Haushaltsführung des Kantons Freiburg und
- die Ausarbeitung aller für die Finanzpolitik notwendigen Grundlagen.
Grundlage für ihr Handeln bildet Artikel 83 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004:
- Der Voranschlag der Laufenden Rechnung des Staates ist ausgeglichen.
- Die konjunkturelle Lage und allfällige ausserordentliche Finanzbedürfnisse sind indessen zu berücksichtigen.
- Die infolge dieser Situationen entstandenen Verluste sind in den folgenden Jahren auszugleichen.