Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Festlegung des Kontenplans und Organisation der Buchhaltung;
- Erstellen der Entwürfe zu Finanzplan, Voranschlag und Staatsrechnung zuhanden des Staatsrates;
- Gewährleistung des Zahlungsverkehrs des Staates;
- Pflege der Finanzbeziehungen mit dem Bund;
- Kassaführung und Buchhaltung sowie Budgetkontrolle, wenn nicht andere Organe damit beauftragt sind;
- Tresorerieverwaltung und Verwaltung der Staatsschuld;
- Prüfung der finanziellen Folgen von kantonalen, interkantonalen und eidgenössischen Entwürfen zuhanden des Staatsrates;
- Durchführung der periodischen Überprüfung der Subventionen;
- Ausarbeitung der Richtlinien für das Finanzmanagement und Beratung der Dienststellen und Direktionen in finanziellen Fragen;
- Erstellen von Tabellen und Finanzstatistiken.
Laufende Projekte
Gegenwärtig ist die Finanzverwaltung stark in mehreren Reformprojekten engagiert: NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen); periodische Überprüfung der Subventionen, New Public Management und leistungsorientierte Führung, Einführung eines Kosten- und Leistungsrechnungskonzepts, finanzielle Überwachung der Beteiligungen des Staates, Hilfsinstrumente zur Finanzverwaltung und –analyse sowie Follow-up der Mandate.
Kennzahlen
Finanzhaushaltsgesetzgebung
Hauptsächliche für das Finanzwesen des Staates massgebende Rechtsgrundlagen: Gesetz vom 25. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates (FHG) |
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Ausführungsreglement vom 12. März 1996 zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHR) |
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Beschluss vom 4. März 1998 über das Vorgehen beim Bezug von Forderungen des Staates |
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Verordnung vom 20. Mai 2008 über die leistungsorientierte Führung |
Verlinkte Dokumente