Sich bilden heisst an morgen denken
Die Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung des Staatspersonals soll Folgendes fördern:
- den Erwerb und die Entwicklung der Kompetenzen, die zur Erfüllung des Pflichtenhefts erforderlich sind,
- die Entwicklung und die Aktualisierung der Kompetenzen zur Sicherstellung der beruflichen Mobilität der Mitarbeitenden entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitgebers.
Das POA ist die für die Weiterbildung zuständige Fachstelle und sorgt für die Umsetzung der Massnahmen, die vom Staatsrat in den Weiterbildungskonzepten vorgesehen werden.
Das POA kommt den Bedürfnissen der Einheiten und des Personals des Staates Freiburg nach, indem es qualitativ hochstehende fachübergreifende Weiterbildungen anbietet.
Werte
- Umweltfreundliches Verhalten
- Dienstleistungsorientierung und Höflichkeit gegenüber den staatsinternen und -externen Akteuren, insbesondere im Bereich Weiterbildung
- Beitrag zur Übermittlung der Ziele, Werte, Normen und Verhaltensregeln, die das Gesetz über das Staatspersonal vorgibt, sowie zur Umsetzung der Personalpolitik durch die Weiterbildung
Ziele
- Ein qualitativ hochstehendes Weiterbildungsangebot, das sich nach den Aus- und Weiterbildungsbedürfnissen der öffentlichen Verwaltung richtet und weiterentwickelt
- Sicherstellen der Gültigkeit der Konzepte und eingeleiteten Prozesse
- Weiterbildungsleistungen (Beratung, Unterstützung) für staatsinterne Akteure
Strategische Prioritäten
- Vermittlung verwaltungsspezifischen Wissens
- Zertifizierende Ausbildungen für das Staatspersonal
- Qualität der Weiterbildung
Pädagogische Grundlagen
Praxisorientierte Erwachsenenbildung: Übungen, Erfahrungsaustausch, Rollenspiele, praktische Arbeiten, Gruppenarbeit, Einzelarbeit, Schulungssoftware usw.
Verfassungsgrundsätze
- Gesetzmässigkeit
- Gleichstellung
- Verhältnismässigkeit
- Treu und Glauben
- Willkürverbot
Das Gesetz über das Staatspersonal (StPG) identifiziert die Kompetenzentwicklung und das Potenzial der Mitarbeitenden, namentlich im Bereich der Aus- und Weiterbildung, als eines der Ziele der Personalpolitik.
Die Verordnung vom 26. Juni 2023 über die Aus- und Weiterbildung des Staatspersonals (AWBV) regelt die Organisation und die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung, die zur Kompetenzentwicklung notwendig ist. Sie bestimmt ausserdem die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Aus- und Weiterbildung und legt die Anwendungsgrundsätze fest.
- Gesetz über das Staatspersonal (StPG)
- Verordnung über die Aus- und Weiterbildung des Staatspersonals
- Kommentar der Verordnung über die Aus- und Weiterbildung des Staatspersonals
- Reglement über das Staatspersonal (StPR)
- Reglement über die Arbeitszeit des Staatspersonals
- Richtlinien über die Dienstreisen
- Zusammenfassung: Spesenverwaltung bei Aus- und Weiterbildungen
Das jährliche Gespräch ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, um allfällige Wünsche und Entwicklungsmassnahmen anzusprechen. Das POA fordert alle Mitarbeitenden auf, den Entwicklungsaspekten (Bildung, Projekte, Feedback usw.) in den ZEB-Gesprächen ausreichend Zeit zu widmen:
Mit seiner HR-Politik unterstützt das POA unter anderem die Entwicklung aller Mitarbeitenden: