Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Handänderungs-und Grundpfandrechtssteuern (HGStG)
An seiner Sitzung vom 24. Januar 2023 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Handänderungs- und Grundpfandrechtssteuern in die Vernehmlassung zu schicken. Dieser Vorentwurf betrifft den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, das als Hauptwohnsitz für die Erwerberin oder den Erwerb bestimmt ist. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. April 2023.
Veröffentlicht am 25. Januar 2023 - 10h40 Archiviert
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Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung
Letzte Änderung: 27.03.2024 - 03h42