Mit dieser Revision sollen in erster Linie die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Konzeptualisierung und Einführung eines Registers der Grundstücke geschaffen werden. Ein solches Register muss mit verschiedenen Daten alimentiert werden, die hauptsächlich aus dem Grundbuch stammen. Die Revision bereinigt auch den rechtlichen Rahmen, indem sie vorsieht, dass sich die KSTV Daten über die Baubewilligungen beschaffen kann und die KSTV ein Register der juristischen Personen führt, das mit Handelsregister- und Grundbuchdaten alimentiert wird. Schliesslich wird auch die Zusammenarbeit mit dem Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt formalisiert (ASS). Der Bericht geht auf das Gesetz über die elektronischen Verfahren in Steuersachen ein, ohne zum jetzigen Zeitpunkt Gesetzesänderungen vorzuschlagen.
Dokumente
- Korrespondenz - Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024) (PDF, 64.04k)
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024) (PDF, 126.9k)
- Erläuternder Bericht [Datum ausgeschrieben] zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über direkten Kantonssteuern (PDF, 102.02k)
- Liste der Vernehmlassungsteilnehmer - DStG 2024 (PDF, 297.46k)