Der Staatsrat hat die mit sofortiger Wirkung erfolgten Rücktritte der Personalvertreterinnen und ‑vertreter aus dem Vorstand der PKSPF zur Kenntnis genommen. Diese Rücktritte sind eine Reaktion auf den Beschluss des Grossen Rates, den Wahlmodus zu ändern und von der derzeitigen Ergänzungswahl zur Direktwahl überzugehen. Er bedauert ihre Entscheidung, die den Interessen der Versicherten entgegensteht.
Der Staatsrat teilt mit, dass die Pensionskassenverwaltung die Aufsichtsbehörde, die von der Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg avisiert worden ist, entsprechend informiert hat und nun auf ihre Anweisungen wartet.
Der Staatsrat ist sich bewusst, dass diese Situation für die Versicherten Anlass zu Besorgnis gibt. Er kann sie aber beruhigen, denn die PKSPF setzt ihre Tätigkeit fort, und die Renten werden wie gewohnt weiter ausgezahlt.
Der Staatsrat hatte nie die Absicht, die Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände von den Entscheidungsgremien der Pensionskasse auszuschliessen, und hat dies auch nicht vor. Sie werden an den Wahlen teilnehmen können, die nach den neuen, vom Grossen Rat beschlossenen Modalitäten durchgeführt werden.
Zur Information: Die Wahl wird vom Vorstand der Pensionskasse organisiert. Das Verfahren sieht einen Aufruf zur Kandidatur und die Wahl der Personalvertreterinnen und -vertreter auf elektronischem Weg vor. Die Staatsangestellten können so direkt und demokratisch ihre Vertreterinnen und Vertreter unter angestellten oder externen Personen, insbesondere Fachleuten aus dem Bereich der beruflichen Vorsorge, wählen. Der Staatsrat ermuntert natürlich die Delegierten der Personalverbände, sich zur Wahl zu stellen.
Der Staatsrat möchte schliesslich betonen, dass der Staat als Arbeitgeber den gesetzlichen Rahmen und die Grundsätze der paritätischen Verwaltung strikt einhält. Er ist nach wie vor offen für den Dialog und den konstruktiven Austausch mit den Sozialpartnern.