Der Voranschlagsentwurf 2024 weist folgende Hauptergebnisse aus:
- Zunahme von Aufwand und Ertrag um je 4,6 %;
- Ertragsüberschuss von 0,9 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung, in Übereinstimmung mit dem verfassungsmässigen Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts;
- Investitionsvolumen in Höhe von 296,3 Millionen Franken;
- Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen von 46,3 %.
Ausgeglichene Erfolgsrechnung
Aufwand und Ertrag nehmen zwischen dem Voranschlag 2023 und dem Voranschlag 2024 um je 4,6 % zu, also deutlich mehr als in den Vorjahren.
Erfolgsrechnung | Voranschlags- entwurf 2024 |
Voranschlag 2023 |
Veränderung 2023– 2024 |
|
---|---|---|---|---|
Mio. | Mio. | Mio. | % | |
Ertrag | 4237,7 | 4051,6 | + 186,1 | + 4,6 |
Aufwand | 4236,8 | 4051,5 | + 185,3 | + 4,6 |
Saldo | + 0,9 | + 0,1 | + 0,8 |
Steigende Einnahmen aus Eigen- und Fremdmitteln
Bei den Haupteinnahmen, vor allem bei den Steuern und Transferzahlungen, ist insgesamt ein Anstieg zu verzeichnen, allerdings in unterschiedlichem Umfang:
Ertrag der Erfolgsrechnung | Voranschlags- entwurf 2024 |
Voranschlag 2023 |
Veränderung 2023– 2024 |
|
---|---|---|---|---|
Mio. | Mio. | Mio. | % | |
Fiskalertrag | 1477,8 | 1367,5 | + 110,3 | + 8,1 |
Vermögenserträge, Entgelte | 392,8 | 388,9 | + 3,9 | + 1,0 |
Transferertrag (wovon eidg. Finanzausgleich) |
2126,9 (619,2) |
2048,9 (591,3) |
+ 78,0 (+ 27,9) |
+ 3,8 (+ 4,7) |
Spezialfinanzierungen (Fonds und Rückstellungen) |
194,2 | 200,1 | - 5,9 | - 2,9 |
Interne Verrechnungen | 46,0 | 46,2 | - 0,2 | - 0,4 |
Total | 4237,7 | 4051,6 | + 186,1 | + 4,6 |
Die hauptsächlichen Veränderungen zwischen dem Voranschlag 2023 und dem Voranschlag 2024 beruhen insbesondere auf deutlich höheren voraussichtlichen Steuererträgen, bei deren Schätzung man zuvor aufgrund der Coronapandemie und deren Auswirkungen zurückhaltend gewesen war. Bei der Gewinnsteuer der juristischen Personen ist eine Ertragssteigerung um 35 Millionen Franken (+ 23,2 %) und bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen eine Ertragssteigerung um 49 Millionen Franken (+ 5,9 %) zu verzeichnen. Die Vermögenssteuer der natürlichen Personen ihrerseits nimmt um 8 Millionen Franken zu, und auch bei den Grundstückgewinnsteuern ist ein signifikanter Zuwachs um 9 Millionen Franken zu verzeichnen. Die Quellensteuern und die Steuern auf Kapitalabfindungen nehmen um je 5 Millionen Franken zu.
Nachdem im Vorjahr ein starker Rückgang in Zusammenhang mit dem Wegfall der SNB-Gewinnausschüttung zu verzeichnen war, verzeichnen die Vermögenserträge und übrigen Betriebseinnahmen einen bescheidenen Zuwachs von 3,9 Millionen Franken. Für 2024 wurde keinerlei Gewinnausschüttung der SNB budgetiert.
Im Voranschlag 2024 fallen die Finanzausgleichszahlungen des Bundes um 27,9 Millionen Franken höher aus (siehe Punkt 1.5). Bei den Bundesbeiträgen ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen, wovon + 10,8 Millionen Franken auf die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integrationsmassnahmen für vorläufig Aufgenommene entfallen. Diese Zunahme muss jedoch zu den aufgrund der Migrationsströme in diesem Bereich ebenfalls stark gestiegenen entsprechenden Aufwendungen in Bezug gesetzt werden. Bei den Bundesbeiträgen für die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung ist ebenfalls eine deutliche Zunahme um 10,5 Millionen Franken zu verzeichnen, ebenso bei den zusätzlichen Finanzhilfen des Kantons. Tatsächlich enthält der Voranschlag 2024 einen zusätzlichen Betrag von insgesamt 22,3 Millionen Franken, mit dem sowohl der Anstieg der Krankenkassenprämien der bisherigen Begünstigten aufgefangen als auch der Kreis der Begünstigten erweitert werden kann.
Im Voranschlag 2024 ist ein erheblicher Rückgriff auf Fonds und Rückstellungen vorgesehen. Insbesondere wird der Infrastrukturfonds im Umfang von 33,3 Millionen Franken beansprucht, das sind 6,3 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2023. 6 Millionen Franken sind für Investitionen in Zusammenhang mit Massnahmen für das Klima und die sanfte Mobilität vorgesehen. Im zweiten Jahr in Folge ist auch eine Entnahme aus der SNB-Rückstellung im Umfang von 50 Millionen Franken vorgesehen.
Deutlich steigender Aufwand
Die vom Staat getragenen Aufwendungen werden sich im kommenden Rechnungsjahr stark erhöhen. Die Hauptaufwandkategorien entwickeln sich voraussichtlich wie folgt:
Aufwand der Erfolgsrechnung | Voranschlags- entwurf 2024 |
Voranschlag 2023 |
Veränderung 2023– 2024 |
|
---|---|---|---|---|
Mio. | Mio. | Mio. | % | |
Personalaufwand | 1510,1 | 1455,3 | + 54,8 | + 3,8 |
Sachaufwand | 430,3 | 407,6 | + 22,7 | + 5,6 |
Transferaufwand | 1996,7 | 1895,2 | + 101,5 | + 5,4 |
Abschreibungsaufwand | 165,0 | 178,7 | - 13,7 | - 7,7 |
Finanzaufwand und Spezialfinanzierungen | 88,7 | 68,5 | + 20,2 | + 29,5 |
Interne Verrechnungen | 46,0 | 46,2 | - 0,2 | - 0,4 |
Total | 4236,8 | 4051,5 | + 185,3 | + 4,6 |
Der Personalaufwand nimmt um 54,8 Millionen Franken zu, was auf die Lohnindexierung zurückzuführen ist (114,2 Punkte, d.h. + 1,6 % gegenüber dem Voranschlag 2023) und auch auf die Schaffung zahlreicher neuer Stellen (+ 169,25 VZÄ netto), wovon fast zwei Drittel im Bildungswesen. Dazu ist noch zu sagen, dass nach dem Willen des Grossen Rats über Pauschalkredite finanzierte Stellen zur personellen Verstärkung in Etatstellen umgewandelt wurden (+ 42,50 VZÄ). Dabei fallen die entsprechenden Pauschalbeträge weg, wodurch die Kosten weitgehend kompensiert werden, so dass das Ganze praktisch kostenneutral ist.
Der Sachaufwand erhöht sich um 22,7 Millionen Franken. Besonders in Gewicht fallen hier die weiteren Anstrengungen zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie «Verwaltung 4.0», mit hohen Ausgaben im Betrag von 65 Millionen Franken (+ 8 Millionen Franken).
Der Transferaufwand (Subventionen) nimmt mit einem Plus von 101,5 Millionen Franken stark zu (+ 5,4 %). Die Zuwachsrate liegt damit deutlich über derjenigen des veranschlagten Gesamtaufwands (+ 4,6 %). Dies ist auf eine markante Zunahme der Subventionen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Asyl und öffentlicher Verkehr zurückzuführen (+ 7,4 Millionen Franken).
Umfangreiches Investitionsvolumen
Das Gesamtinvestitionsvolumen ist mit 296,3 Millionen Franken höher als im Vorjahresvoranschlag.
Voranschlags- entwurf 2024 |
Voranschlag 2023 |
Veränderung 2023– 2024 |
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---|---|---|---|---|
Mio. | Mio. | Mio. | % | |
Bruttoinvestitionen | 296,3 | 283,8 | + 12,5 | + 4,4 |
Nettoinvestitionen | 247,6 | 232,6 | + 15,0 | + 6,4 |
Mit dem hohen Investitionsvolumen verfolgt die Regierung weiterhin ein ambitioniertes Investitionsprogramm zur Modernisierung und zum Ausbau der Infrastruktur mit mehreren Grossprojekten. Dazu gehören insbesondere die weiteren Arbeiten oder der Beginn der Arbeiten für die ALP Liebefeld in Posieux und an den Universitätsgebäuden, die Arbeiten für den neuen Bau des Kollegiums des Südens, der weitere Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek, der Gebäudeausbau am Standort Bellechasse, der Ersatz des Zentralgefängnisses sowie die Arbeiten für das neue Naturhistorische Museum Freiburg. Das Investitionsprogramm enthält auch eine erste Tranche von 20 Millionen Franken für die Kapitalaufstockung der TPF, insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung des Fahrzeugparks.
Mit 46,3 % liegt der Selbstfinanzierungsgrad unter demjenigen des Vorjahresbudgets und deutlich unter dem Zielwert von 80 %. Dieser verhältnismässig geringe Selbstfinanzierungsgrad muss zum einen in Zusammenhang mit einem höheren Nettoinvestitionsvolumen als im Vorjahresvoranschlag und zum andern mit einer geringeren Selbstfinanzierung als im Voranschlag 2023 gesehen werden. Dadurch ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von 133 Millionen Franken.
Antizipieren einer angekündigten erheblichen Verschlechterung
Der Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen ist eine wichtige externe Einnahmequelle, der der Staatsrat besondere Aufmerksamkeit schenkt. Im Jahr 2024 werden die Ausgleichszahlungen, die der Kanton Freiburg erhält, zum ersten Mal teilweise aus «Ergänzungsbeiträgen» bestehen, mit denen die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) auf den Finanzausgleich abgefedert werden sollen. Diese Ergänzungsbeiträge haben Übergangscharakter. Sie werden sieben Jahre lang, von 2024 bis 2030, gezahlt, bevor sie vollständig wegfallen. Nach den letzten bekannten Prognosen wird das Ende der Ergänzungsbeiträge in Verbindung mit den absehbaren Entwicklungen bei anderen Elementen des eidgenössischen Finanzausgleichssystems ab 2031 zu einer drastischen Verringerung der Zahlungen führen, die der Kanton Freiburg erhält, und zwar nach jetzigem Stand um schätzungsweise rund 100 Millionen Franken. Um dem so weit wie möglich vorzugreifen und die Einnahmenausfälle zu gegebener Zeit bewältigen zu können, hat der Staatsrat beschlossen, schrittweise eine Rückstellung zu bilden. Diese wird bis 2030 jährlich mit einem Teil der neuen befristeten Ergänzungsbeiträge alimentiert und kann dann ab 2031 verwendet werden, um den Wegfall der im Rahmen des eidgenössischen Finanzausgleichs erhaltenen Beträge teilweise und degressiv zu kompensieren. Für diese Rückstellung sind im Voranschlagsentwurf 2024 15 Millionen Franken eingestellt worden.
Fazit
Die Aufstellung des Voranschlags 2024 erfolgte erneut in einem von zahlreichen Unsicherheitsfaktoren geprägten Kontext. Das Ende der Pandemie und der bewaffnete Konflikt in der Ukraine wirken sich weiterhin auf die Finanzen sowie das Gesundheits- und das Sozialwesen aus. Das Wiederaufflammen der Inflation, höhere Krankenkassenprämien, steigende Mieten und Energiepreise setzen die Bevölkerung und ihre Kaufkraft sowie die Konsumentenstimmung zusätzlich unter Druck. Gleichzeitig trüben sich trotz des Aufschwungs die Konjunkturaussichten, der Immobilienmarkt verlangsamt sich und eine wahrscheinliche Rezession der deutschen Wirtschaft gibt Anlass zur Sorge. Das derzeitige Sparprogramm des Bundes und die unzuverlässigen SNB-Gewinnausschüttungen sind weitere Unsicherheitsfaktoren für die nächsten Budgetaufstellungen. Dabei zeichnet sich schon jetzt ab, dass sich diese relativ schwierig gestalten werden.
Trotz dieser nicht sehr erfreulichen Rahmenbedingungen erweist sich die Freiburger Wirtschaft weiterhin als bemerkenswert widerstandsfähig. So legt der Staatsrat trotz der derzeit schwer einschätzbaren Aussichten einen ausgeglichenen Voranschlagsentwurf für 2024 in Übereinstimmung mit seinem Regierungsprogramm vor. Dank einem soliden Einnahmenwachstum und einer guten Kostenkontrolle ermöglicht der Voranschlagsentwurf den weiteren Ausbau qualitativer öffentlicher Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Digitalisierung, Klima, Mobilität und Umwelt. Das sehr ambitionierte Investitionsprogramm zeigt den Willen der Regierung, mit Zuversicht nach vorne zu blicken, und diese Strategie zielt auch auf die Stützung der Freiburger Wirtschaft ab.