Der am 28. März 2020 in der Zeitung La Liberté veröffentlichte Artikel hat über Kritik berichtet, die Gerichtsmitarbeitende an den Richtlinien des Justizrates geäussert haben. Es ging dabei insbesondere um die Unmöglichkeit der Einhaltung der Richtlinien im Hinblick auf die Durchführung von Gerichtssitzungen.
Um sicherzustellen, dass seine Richtlinien mit den derzeit geltenden Gesundheitsvorschriften übereinstimmen, hat der Justizrat diese dem kantonalen Führungsorgan vorgelegt, welches die Richtlinien am 1. April 2020 vollumfänglich bestätigt hat.
Der Justizrat hat die Gerichtsbehörden und den Präsidenten des Anwaltsverbandes entsprechend informiert. Er hat die Gelegenheit genutzt und sich bei allen herzlich bedankt, die in dieser Krisenzeit zum reibungslosen Funktionieren des Freiburger Justizsystems beitragen.