Michel Lachat wurde 1950 in Freiburg geboren. Nach der obligatorischen Schulzeit und der Maturität begann er an der Universität ein Rechtsstudium, das er 1977 mit dem Lizenziat abschloss.
Nach einem kurzen Praktikum bei der damaligen Freiburger Staatsbank trat er im Juli 1978 als Gerichtsschreiber-Adjunkt beim Gericht des Glanebezirks in den Dienst des Freiburger Justizwesens. Fünf Monate später wurde er in das zuvor unbesetzte Amt des Gerichtsschreibers befördert, der zugleich die Aufgabe des Vorstehers des Betreibungsamts des Glanebezirks innehatte. Später übernahm er zusätzlich die Funktion des Vorstehers des Handels- und des Güterrechtsregisters des Bezirks.
Im Jahr 1984 wurde Michel Lachat zum Präsidenten der Jugendstrafkammer ernannt. In dieser Zeit war das Jugendstrafrecht noch kaum bekannt. In den 31 Jahren seither hat Michel Lachat in seinem Amt diesen Rechtsbereich weiterentwickelt, bekannt gemacht und eine beispielhafte Praxis begründet. Im Laufe der Jahre hat er zudem stets seine Erfahrung und seine weitreichenden Kompetenzen auf internationaler Ebene weitervermittelt, insbesondere im Rahmen seines gleichzeitigen Engagements im internationalen Institut für Kinderrechte. Er war Mitbegründer des Instituts und ist heute noch Vizepräsident des Stiftungsrats.
Michel Lachat ist eine herausragende Persönlichkeit der Freiburger und Schweizer Jugendjustiz. Er hat sein anspruchsvolles Amt mit vollem Einsatz angegangen, sowohl in menschlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Arbeitsbelastung und die Verantwortung, die damit einhergehen. Er war im wahrsten Sinne des Wortes ein unabhängiger Richter mit höchster Integrität und übte seine Aufgaben mit Konsequenz, aber zugleich viel Menschlichkeit aus. Er schenkte den Jugendlichen und Eltern immer volles Gehör und suchte in erster Linie nach Möglichkeiten, um die jungen Beschuldigten wieder auf den rechten Weg zu bringen. Mit dieser Offenheit und seinem Dialogwillen brachte er sich in den Jahren nach 2000 in den Aufbauprozess der Mediation in Jugendstrafsachen ein, die bis heute zu einem Grundpfeiler des Jugendstrafwesens geworden ist.