Die Freiburger Justiz funktioniert im Allgemeinen gut. Dennoch bleibt die Situation der Friedensgerichte weiterhin dermassen kritisch, dass der Justizrat und die Justizkommission beim Staatsrat interveniert haben, um neue Stellen für diese überaus belasteten Behörden zu beantragen. Die gegen einige dieser Gerichte offenen Verfahren konnten 2013 alle geschlossen werden. Das Jahr war ausserdem geprägt vom Rücktritt mehrerer Friedensrichterinnen und Friedensrichter.
Wie legen die Gerichtsbehörden ihre Urteile der Öffentlichkeit konkret auf und wie kündigen sie die publikumsöffentlichen Verhandlungen an? Anlässlich der Inspektionen im Herbst 2013 hat die Aufsichtsbehörde alle Gerichtsbehörden diesbezüglich befragt.
Während das Kantonsgericht für die Veröffentlichung seiner Urteile und die Ankündigung der publikumsöffentlichen Verhandlungen das Internet bevorzugt und einige Instanzen ihre Urteile oder deren Zusammenfassung in der Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung (FZR) publizieren, geht der Grossteil der Behörden pragmatischer vor. Ist die Einsichtnahme der Entscheide genehmigt, kann diese grundsätzlich bei der betroffenen Behörde stattfinden. Die publikumsöffentlichen strafrechtlichen Verhandlungen der erstinstanzlichen Behörden werden den akkreditierten Medien jeweils per Mail angekündigt. Für die zivilrechtlichen Angelegenheiten trifft diese Vorgehensweise jedoch nicht gänzlich zu.
Um sich zu vergewissern, dass die Gesetzesbestimmungen korrekt angewendet werden und allenfalls Empfehlungen für die Vereinheitlichung gewisser Praktiken zu erteilen, hat der Justizrat die einzelnen Behörden zusätzlich einer fachspezifischen Befragung unterzogen. Hierbei konnte u.a. festgestellt werden, dass die fehlende Verfügbarkeit gewisser Beisitzerinnen und Beisitzer, die zum Teil über eine bestimmte Ausbildung verfügen müssen, für den guten Betrieb der Bezirks- und Friedensgerichte kein Problem darstellt.