Die Zusammensetzung des Justizrates ist 2015 unverändert geblieben. Seine Tätigkeit hat jedoch einen intensiven Einsatz seiner Mitglieder erfordert. Die Zahl der Plenarsitzungen, Stellungnahmen für Magistratsstellen, Durchführung von Ernennungen sowie die Zahl der durch den Rat behandelten Beschwerden haben im Vergleich zum letzten Jahr zugenommen. Die Jahresinspektion der verschiedenen Gerichtsbehörden, die der Aufsicht des Rates obliegen, stellt ausserdem einen bedeutenden Aufwand dar.
Die Arbeitslast des Gerichtswesens, auf welche die Aufsichtsbehörde in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, nimmt nicht ab, im Gegenteil. Das Bevölkerungswachstum, die Komplexität der Fälle, die Budgetbeschränkungen, die chronische Unterdotierung und der Anstellungsstopp bringen eine Reihe von Behörden an die Grenzen ihrer Kapazität. Viele Behörden haben grosse Anstrengungen zur Rationalisierung und Reorganisation unternommen. Aber diese reichen nicht aus, um eine befriedigende Bewältigung der Arbeitslast zu gewährleisten. Zahlreichte Richter/innen können ihre Fälle nur mit einer grossen Anzahl von Überstunden bewältigen. Für die Rechtsuchenden führt diese Überlastung insbesondere zu immer grösseren Verzögerungen in der Verfahrensdauer. Zwar ernennt der Rat regelmässig Richter/innen ad hoc an besonders beanspruchten Behörden. Diese Massnahmen haben eine punktuell entlastende Wirkung und sind sicher nützlich, trotz der begrenzten Mittel, die dem Rat zur Verfügung stehen. Dennoch können diese Massnahmen die feste Anstellung von Personal nicht ersetzen.
Für den Justizrat als Aufsichtsbehörde geben die offensichtlich fehlenden Ressourcen beim Gerichtswesen Anlass zu Besorgnis. Er macht auf die Bestimmungen von Art. 120 Abs. 3 der Verfassung des Kantons Freiburg aufmerksam, wonach der Grosse Rat der richterlichen Gewalt die notwendigen Mittel für eine rasche und hochwertige Rechtspflege zur Verfügung stellen muss. Er betont den dringenden Bedarf an neuen Stellen für das Gerichtswesen. Das gute Funktionieren des Gerichtswesens im Kanton hängt davon ab.