Seit nunmehr 10 Jahren übt der Justizrat als unabhängiges, verfassungsmässiges Organ die Administrativ- und Disziplinaraufsicht über die richterliche Gewalt sowie die Staatsanwaltschaft aus und verantwortet die Wahlvorschläge für Richterschaft und Staatsanwaltschaft. Es gehört auch zu seinen Aufgaben, dem Grossen Rat Anträge hinsichtlich Verbesserung und Arbeitsweise der Justiz zu stellen (Art. 114 JG). Der Justizrat hat daher mit der „Vision pour le pouvoir judiciare" seinen Leitplan 2017-2021 erarbeitet und beschrieben, wie sich die Freiburger Justiz in den nächsten fünf Jahren weiterentwickeln sollte, um folgendem Leitbild zu entsprechen:
Die Freiburger Justiz ist eine zeitgemäss organisierte Institution, die bereit und in der Lage ist, auf die gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen zu reagieren und jederzeit eine rasche und hochwertige Rechtspflege sicherstellt.
Der Justizrat beabsichtigt, sich auf vier konkrete Projekte zu konzentrieren, nämlich das elektronische Dossier, die Bildung von regionalen Schlichtungsbehörden, die Aufhebung des zivil- und strafgerichtlichen Gerichtsstandes bei den erstinstanzlichen Gerichten sowie die Einführung eines Kompetenzzentrums für die Finanzen und Human Ressources (https://www.fr.ch/cmag/files/pdf96/plan-directeur-2017--20212.pdf - vgl. rückseitige Beilage " Vision pour le pouvoir judiciaire - Plan directeur 2017- 2021/Leitplan 2017-2021 "). Die Umsetzung wird im Einklang mit den Ergebnissen der laufenden, vom Staatsrat in Auftrag gegebenen Analyse der Gerichtsbehörden erfolgen.
Die Freiburger Justiz hat im Jahr 2017 insgesamt gut gearbeitet; es sind keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen.
Die Arbeitslast der Gerichtsbehörden bleibt allgemein hoch, mehrheitlich ist eine leichte Zunahme der Neueingänge festzustellen. Die Bezirksgerichte haben in Zivilsachen, arbeits- und mietgerichtliche Verfahren inbegriffen, insgesamt 10'341 neue Angelegenheiten verzeichnet (2016: 10'100) und 10'505 Verfahren erledigt (2016: 9'923). Die Zahl der von den Bezirksstrafgerichten abgeurteilten Personen (1212) ist hingegen im Vergleich zum Vorjahr (991) deutlich gestiegen. Bei den Schlichtungskommissionen für Mietsachen haben die Neueingänge ebenfalls wieder zugenommen (2017: 892; 2016: 752). Die Friedensgerichte verzeichnen mit 7'834 Neueingängen (2016: 7'987) eine leichte Abnahme. Ihre Arbeitslast bleibt hoch, dies zeigt sich auch daran, dass die Zahl der hängigen Angelegenheiten erneut um 228 Angelegenheiten zunahm. Gleiches gilt für das Zwangsmassnahmengericht und das Jugendstrafgericht.
Das Arbeitsvolumen des Kantonsgerichts bleibt insgesamt erheblich, einzelne Höfe verzeichneten einen starken Anstieg der Neueingänge. Das Gericht konnte zwar seine Erledigungsquote dank dem grossen Einsatz der Richterschaft, aller Mitarbeitenden und dem vermehrten Einbezug von Ersatzrichtern beibehalten; das Kantonsgericht weist zu Recht darauf hin, dass es ohne zusätzliche redaktionelle Kräfte schwierig wird, die erwartete Qualität zu erreichen.
Bei der Staatsanwaltschaft ist die Anzahl der registrierten Verfahren um 802 Einheiten auf 14'093 gestiegen, entsprechend erhöhte sich auch die Zahl der hängigen Verfahren um 317 Einheiten. Dank den Anstrengungen der gesamten Belegschaft konnte die Staatsanwaltschaft wie bisher rund 64% der Verfahren binnen 3 Monaten abschliessen.
Die Bewältigung und ausgeglichene Verteilung der Arbeitslast bleibt eine Herausforderung. Die 2016 eingeführte Institution „Gerichtsunabhängige Richterin/Gerichtsunabhängiger Richter" erlaubt zwar kurzfristig auf Engpässe zu reagieren, trotzdem sah sich der Justizrat vermehrt gezwungen, ad hoc Richter für 6 Monate zu ernennen. Die Gerichtsbehörden leiden unter dem Personalstopp. Urteile müssen nicht nur gefällt, sondern auch begründet werden; für diese wichtige Aufgabe stehen nicht genügend Gerichtsschreiber zur Verfügung.
Erfreulich sind die Fortschritte im Bereich der Gerichtsinformatik. Um dem im Regierungsprogramm 2017-2021 vorgesehenen Digitalisierungsziel "Fribourg 4.0" mit Blick auf die Besonderheiten der Justiz Rechnung zu tragen, wurde die Informatikkommission für die Gerichtsbehörden (IKGB) eingesetzt. Die Umsetzung des kantonalen Projekts "E-Justiz" wurde in Angriff genommen und mit der Einrichtung des "Überweisungsdossiers" zwischen der Staatsanwaltschaft und den Bezirksgerichten erfolgte ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur elektronischen Aktenverwaltung. Damit ist die Freiburger Justiz gewappnet, die neuen Herausforderungen und das landesweite Projekt "Justitia 4.0" in Angriff zu nehmen.