Hubert Bugnon wurde 1953 in Montagny im freiburgischen Broyebezirk geboren. 1974 verliess er das Kollegium St. Michael mit der Matura in der Tasche und trat ein Jurastudium an der Universität Freiburg an, das er 1978 als brillanter Student mit dem Lizenziat abschloss. Anschliessend schrieb er bei Professor Pierre Tercier seine Dissertation und arbeitete gleichzeitig als Assistent von Professor Paul-Henri Steinauer.
Im Jahr 1981 absolvierte er sein Anwaltspraktikum und erhielt im Herbst 1983 das Anwaltspatent, kaum ein Jahr nachdem er den Titel Doktor der Rechtswissenschaften erlangt hatte. Im folgenden Jahr trat er als Präsident des Bezirksgerichts Saane in den Dienst der Gerichtsbehörden. Ab 1990 amtete er zudem als Präsident und anschliessend als stellvertretender Präsident des Mietsgerichts Saane.
Im Jahr 2001 wurde Hubert Bugnon vom Grossen Rat zum Kantonsrichter gewählt. Zunächst gehörte er bis 2008 dem Zweiten Zivilappellationshof und dem Strafappellationshof an, anschliessend wirkte er im Ersten Zivilappellationshof, den er bis 2015 präsidierte, und in der Strafkammer, die er bis 2016 präsidierte. In den Jahren 2007 und 2015 hatte er zudem zweimal die Ehre, das Präsidium des Kantonsgerichts zu führen.
Neben seinem beruflichen Engagement diente Hubert Bugnon der Allgemeinheit in zahlreichen weiteren Funktionen: als stellvertretender Präsident der Rekurskommission der Universität Freiburg von 1996 bis 2007, als Mitglied und anschliessend Präsident der Aufsichtsbehörde über das Grundbuch von 2000 bis 2008 oder als Mitglied und danach als Präsident der Schulkommission des Kollegiums Hl. Kreuz. Es lag ihm ausserdem am Herzen, seine umfangreichen Kompetenzen weiterzugeben, weshalb er einen Lehrauftrag an der Académie de la magistrature der Universität Neuenburg wahrnahm.
Der diskrete und zugleich sehr humorvolle und am Boden gebliebene Hubert Bugnon vertritt einen menschlichen und gleichzeitig strengen Strafvollzug. Er schätzte besonders den direkten Kontakt mit den Menschen, übte seine Richterfunktion jedoch immer mit der gesunden Distanz aus, welche die richterliche Unabhängigkeit, die vollkommene Unparteilichkeit und die rigorose Einhaltung der Verfahren auszeichnet, die den Rechtsuchenden zustehen. Seine stets bemerkenswert ausformulierten Urteile mit solider gesetzlicher Grundlage zeugen auch von seinem ausserordentlichen Beitrag zur Administration der Freiburger Gerichtsbarkeit.