Roland Henninger wurde 1953 in Cormondes geboren. Nach der obligatorischen Schulzeit an seinem Geburtsort und Erlangen der Maturität am Kollegium St. Michael in Freiburg trat er das Jurastudium an der Universität Freiburg an, wo er 1978 das Lizentiat und 1984 den Doktortitel erhielt. Neben seinem Doktorstudium war er zunächst von 1979 bis 1980 juristischer Berater im Dienst für die Totalrevision der Bundesverfassung, arbeitete dann von 1980 bis 1983 als stellver-tretender Jurist beim Gemeindedepartement des Kantons Freiburg und absolvierte anschliessend ein Anwaltspraktikum in einer Murtener Kanzlei, das er 1985 mit dem Anwaltspatent abschloss.
Doktor Henninger ist vollkommen zweisprachig und trat zum ersten Mal von 1985 bis 1986 als deutschsprachiger stellvertretender Gerichtsschreiber am Kantonsgericht in den Dienst der Freiburger Gerichtsbarkeit. In dieser Zeit amtete er auch als deutschsprachiger Sekretär der Rekurskommission der Universität Freiburg. 1986 kehrte er zur Kantonsverwaltung zurück und wurde Dienstchef des Polizeidepartements.
Im November 1998 wählte der Grosse Rat Roland Henninger zum Kantonsrichter. Dieses Amt übt Henninger nun seit 1. Januar 1999 aus. Als scharfsinniger Jurist war er in seinen siebzehn Jahren als Richter in fast allen Zivil- und Strafgerichtshöfen tätig, stets geführt durch ein ausgeprägtes Rechtsempfinden. Er war namentlich mehrere Jahre Präsident der Strafkammer. Seine Art und seine Menschlichkeit machen ihn zu einem bei seinen Kollegen besonders geschätzten und geachteten Richter.
Roland Henninger ist ausserdem Mitglied der Prüfungskommission für die Anwaltskandidaten. In den Jahren 2003 und 2011 hatte er die Ehre, das Kantonsgericht zu präsidieren.