Marianne Jungo wurde 1959 in Freiburg geboren und verbrachte ihre gesamte Schulzeit in der Kantonshauptstadt. Nach Erlangen der Maturität am Kollegium Heilig Kreuz, trat sie ihr Studium an der Universität Freiburg an, das sie 1983 mit dem Rechtslizentiat abschloss.
Ein Jahr später begann sie ihre Berufskarriere als Juristin im Beschwerdedienst des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. 1986 trat sie in den Dienst der Freiburger Kantonsverwaltung, zuerst als stellvertretende Juristin bei der Direktion für Erziehung und kulturelle Angelegenheiten (der heutigen Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten, BKAD) und ab 1988 als Leiterin des Rechtsdienstes dieser Direktion. In dieser Funktion war sie Mitglied mehrerer Kommissionen, die namentlich Entwürfe für die Gesetze über die Stipendien und Studiendarlehen, über die kulturellen Angelegenheiten und über den Mittelschulunterricht erarbeiteten.
Im Jahr 1992 wechselte sie in die Freiburger Judikative, nachdem sie der Grosse Rat zur Richterin des neuen kantonalen Verwaltungsgerichts (VG) ernannt hatte. 1998 und 2005 war sie dessen Präsidentin, bevor das VG 2008 im vereinigten Kantonsgericht (KG) mit der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit zusammengelegt wurde. 2015 wird sie Präsidentin des Kantonsgerichts.
Bis Ende 2022 präsidierte sie den I. Verwaltungsgerichtshof und war dabei insbesondere in den Rechtsgebieten Bürger- und Niederlassungsrecht, Gemeindeangelegenheiten, Haftung der Gemeinwesen, Bildung, kulturelle Angelegenheiten, Strafvollzug, Zwangsmassnahmen und Datenschutz tätig. Sie tagte zudem im Sozialversicherungsgerichtshof und beschäftigte sich als Mitglied des III. Verwaltungsgerichtshofs auch mit den Bereichen Strassenverkehr, Gesundheitswesen und Landwirtschaft sowie mit der Gesetzgebung über den Handel und die öffentlichen Gaststätten. Bis Ende 2021 war sie ausserdem Mitglied der Beschwerdekommission des Interkantonalen Gymnasiums der Region Broye.
Als begabte Juristin prägte Marianne Jungo das Kantonsgericht mit ihrem Sinn für das richtige Mass in Texten und Beratungen und mit ihrem Gespür für das richtige Wort, dem ihre Urteile ihre Klarheit verdanken. Sie war jederzeit kollegial und vertrat ihre Standpunkte mit Respekt vor anderen Meinungen. Zudem zeichnete sie sich durch ihre schnelle und effiziente Arbeit aus.
Marianne Jungo wird ihre Tätigkeit im Dienst der Freiburger Gerichtsbarkeit auch nach ihrer Pensionierung weiterführen, da sie der Grosse Rat in der Junisession zur Ersatzrichterin des Kantonsgerichts gewählt hat.