Der Leitplan 2023-2028 knüpft an den ersten Leitplan 2017-2021 an. Er berücksichtigt zudem die Ergebnisse der Analyse der Gerichtsbehörden und sieht drei wesentliche vorrangige Massnahmen vor.
Der Leitplan 2023-2028 führt die Linie des ersten Leitplans fort. Nach dem Vorbild des Plans 2017-2021 analysiert dieser neue Plan den nationalen, freiburgischen und gerichtlichen Kontext der Freiburger Justiz und zieht daraus Schlussfolgerungen betreffend Ziele, Pflichten, Organisation und prioritäre Themen. Dieser Plan berücksichtigt die Digitalisierung der Justiztätigkeit im Rahmen des 2019 angelaufenen Programmes «e-Justice». Dieses ist Teil der Verwaltung 4.0 des Staatsrats und begleitet auch das Bundesprojekt Justitia 4.0, welches die inner- und interkantonale Zusammenarbeit vereinfachen soll, indem es bis 2026 ermöglicht, dass alle Parteien eines Gerichtsverfahrens über ein zentrales Portal digital kommunizieren können.
Dem neuen Plan liegen drei Schwerpunktthemen zugrunde. Sie beeinflussen verschiedene Aspekte des Justizalltags wie Organisation, IT, Finanzen, Kommunikationsstrukturen und Dienstverhältnis des Personals. Der Justizrat will mit dem Leitplan seine Vision und seine Überlegungen zu neuen Strukturen und neuen Arbeitsweisen (Reorganisation der Justiz, Arbeitslast, e-Justice-Programm und künstliche Intelligenz), zum Change-Management sowie zum Dienstverhältnis der Magistratspersonen einordnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt unterstreicht der Justizrat, dass die technologische Entwicklung zweifellos die grösste Herausforderung darstellen wird, der sich die Justizbehörden in den nächsten Jahren stellen müssen. Der Kanton Freiburg hat sich in diesem Bereich als Vorreiter positioniert, insbesondere mit der Anhandnahme des Programms e-Justice, das Teil des Regierungsprogramms ist. In Zukunft muss jedoch auch die Finanzierung dieses Programms sichergestellt werden.