Der schweizerisch-finnische Doppelbürger Michel Wuilleret wurde 1952 in Lahti, einer der grössten Städte Finnlands rund 80 km von Helsinki, geboren. Nach seiner obligatorischen Schulzeit in Finnland und der Schweiz und Erlangen der Maturität am Kollegium St. Michael in Freiburg trat er an der Universität Genf das Jurastudium an. Nach dem Lizentiat der Rechte erwarb er sein Anwaltspatent, bevor er in den Dienst des Staates Freiburg trat, um ihn nicht mehr zu verlassen.
Im Jahr 1984 wurde er zum Vorsteher des Amts für Gesundheit ernannt, danach wandte er sich der Judikative zu. Von 1988 bis 1992 bekleidete er das Amt eines Untersuchungsrichters, bevor er 1992 zum Kantonsrichter gewählt wurde. 2010 war er Präsident des Kantonsgerichts, nachdem er 1996 und 2002 den Vorsitz der verwaltungsrechtlichen Abteilung geführt hatte.
Mit dem Wunsch, wieder in einem praxisnäheren Bereich des Rechts zu arbeiten, ergriff er bei der Schaffung des Zwangsmassnahmengerichts als Folge der neu eingeführten Strafprozessordnung die Gelegenheit, mit seinem Kollegen Felix Baumann erster Zwangsmassnahmenrichter des Kantons zu werden. In dieser Funktion zeichnet sich Wuilleret erneut als pragmatischer, effizienter Richter mit starken Überzeugungen aus.
Gleichzeitig übte Wuilleret während seiner gesamten Karriere insbesondere im Bereich Sport mehrere weitere Funktionen aus. So war er Präsident des Berufungssenats der UEFA, Präsident des Sportgerichts des Schweizerischen Fussballverbands, Präsident der regionalen Disziplinarkammer der Swiss Ice Hockey Federation und auch Präsident der Rekurskommission des Schweizerischen Inline Hockey Verbands. Er war ausserdem stellvertretender Präsident der Rekurskommission der Universität Freiburg und von 1997 bis 2007 Ersatzrichter am Bundesgericht.